• Oelsnitz/Erzgeb. (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Grunderwerbsteuer Festsetzung

Grunderwerbsteuer zahlen

Wenn Sie ein Grundstück erwerben (zum Beispiel durch Kauf, Tausch oder Zwangsversteigerung), müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Sie beträgt in Sachsen 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, welche der Gegenleistung des Grundstückserwerbers entspricht.

Beschreibung

Wenn Sie ein Grundstück erwerben (zum Beispiel durch Kauf, Tausch oder Zwangsversteigerung), müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Sie beträgt in Sachsen 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, welche der Gegenleistung des Grundstückserwerbers entspricht.

Bei einem Kauf ist dies der Kaufpreis, aber auch andere Leistungen, wie zum Beispiel die Übernahme von auf dem Grundstück ruhenden Hypotheken, zählen hierzu. Wenn zusammen mit dem Grundstückskauf die Errichtung eines Hauses vereinbart wurde, können auch die Baukosten für die Errichtung zur Bemessungsgrundlage hinzukommen.

Ansprechpartner

Finanzamt Schwarzenberg/Erzgeb. (Finanzamt Schwarzenberg/Erzgeb.)

Adresse

Hausanschrift

Karlsbader Straße 23

08340 Schwarzenberg/Erzgebirge

Lieferanschrift

PF 100209

08332 Schwarzenberg

Kontakt

E-Mail: poststelle@fa-schwarzenberg.smf.sachsen.de

Fax: +49 (3774) 161-100

Telefon Festnetz: +49 (3774) 161-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

­­Veräußerungsanzeige (siehe Amt24-Leistung "Grundstücksbezogene Vorgänge beim Finanzamt anzeigen")

Voraussetzungen

­Erwerb eines Grundstücks

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

­Einspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Verfahrensablauf

Grundstücksgeschäfte (zum Beispiel Kaufverträge und Tauschverträge) müssen in aller Regel notariell beurkundet werden. Nach Abschluss des Geschäfts informiert die Notarin oder der Notar das Finanzamt. Dieses setzt dann die zu zahlende Grunderwerbsteuer fest und schickt Ihnen den Steuerbescheid.

Fristen

Zahlungsfrist: im Steuerbescheid festgelegt (in der Regel innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids)

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

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Sprache: en