Grunderwerbsteuer Festsetzung

    Grunderwerbsteuer zahlen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben (zum Beispiel durch Kauf, Tausch oder Zwangsversteigerung), müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Sie beträgt in Sachsen 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, welche der Gegenleistung des Grundstückserwerbers entspricht.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben (zum Beispiel durch Kauf, Tausch oder Zwangsversteigerung), müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Sie beträgt in Sachsen 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, welche der Gegenleistung des Grundstückserwerbers entspricht.

    Bei einem Kauf ist dies der Kaufpreis, aber auch andere Leistungen, wie zum Beispiel die Übernahme von auf dem Grundstück ruhenden Hypotheken, zählen hierzu. Wenn zusammen mit dem Grundstückskauf die Errichtung eines Hauses vereinbart wurde, können auch die Baukosten für die Errichtung zur Bemessungsgrundlage hinzukommen.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Schwarzenberg/Erzgeb. (Finanzamt Schwarzenberg/Erzgeb.)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsbader Straße 23

    08340 Schwarzenberg/Erzgebirge

    Lieferanschrift

    PF 100209

    08332 Schwarzenberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@fa-schwarzenberg.smf.sachsen.de

    Fax: +49 (3774) 161-100

    Telefon Festnetz: +49 (3774) 161-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    ­­Veräußerungsanzeige (siehe Amt24-Leistung "Grundstücksbezogene Vorgänge beim Finanzamt anzeigen")

    Voraussetzungen

    ­Erwerb eines Grundstücks

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­Einspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Grundstücksgeschäfte (zum Beispiel Kaufverträge und Tauschverträge) müssen in aller Regel notariell beurkundet werden. Nach Abschluss des Geschäfts informiert die Notarin oder der Notar das Finanzamt. Dieses setzt dann die zu zahlende Grunderwerbsteuer fest und schickt Ihnen den Steuerbescheid.

    Fristen

    Zahlungsfrist: im Steuerbescheid festgelegt (in der Regel innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en