Großraum- und Schwerlasttransporte, Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
Hinweis:
Für Großraum- und Schwerlasttransporte müssen Sie besonders sorgfältig planen. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.
Ansprechpartner
Straßen-, Güter- und Personenverkehr (Straßen-, Güter- und Personenverkehr)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- eine von Ihnen unterschriebene Haftungserklärung
- für die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO (übermäßige Straßenbenutzung)
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
Die Behörde wird sich bei Ihnen melden, wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags nötig sind.
Voraussetzungen
Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss dieser folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Eine Beförderung auf der Schiene und/oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
- Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.
Rechtsgrundlage(n)
- § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVZO) – Übermäßige Straßenbenutzung
- § 46 Absatz 1 Nummern 2 und 5 StVO – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
- § 47 StVO – Örtliche Zuständigkeit
- § 18 Absatz 1 StVO – Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- § 22 Absätze 2 bis 4 StVO – Ladung
- § 32 StVZO – Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
- § 34 StVZO – Achslast und Gesamtgewicht
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung (unter "Formulare & Online-Dienste" – nach Ortsauswahl).
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- bis zu zwei Wochen
Hinweis:
Bei größeren Transporten und damit verbundenen statischen Nachrechnungen kann die Bearbeitung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Kosten
- EUR 40,00 bis EUR 1.300,00 (aufwandsabhängig)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen