Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Großraum- und Schwerlasttransporte, Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

    Hinweis:

    Für Großraum- und Schwerlasttransporte müssen Sie besonders sorgfältig planen. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Straßenverkehr (Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Straßenverkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Werdauer Straße 62

    08056 Zwickau

    Lieferanschrift

    PF 100176

    08067 Zwickau

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-zwickau.de

    Fax: 0375 4402-24241

    Telefon Festnetz: 0375 4402-24210

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Sachgebiet Untere Verkehrsbehörde (Sachgebiet Untere Verkehrsbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Werdauer Straße 62

    08056 Zwickau

    Großempfängerpostfach

    Postfach 200933

    08009 Zwickau

    Kontakt

    Fax: +49 (375) 83-3232

    Telefon Festnetz: +49 (375) 83-3200

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • eine von Ihnen unterschriebene Haftungserklärung
    • für die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO (übermäßige Straßenbenutzung)
    • Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

    Die Behörde wird sich bei Ihnen melden, wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags nötig sind.

    Voraussetzungen

    Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss dieser folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Eine Beförderung auf der Schiene und/oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
    • Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung (unter "Formulare & Online-Dienste" – nach Ortsauswahl).

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • bis zu zwei Wochen
    Hinweis:

    Bei größeren Transporten und damit verbundenen statischen Nachrechnungen kann die Bearbeitung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    • EUR 40,00 bis EUR 1.300,00 (aufwandsabhängig)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en