Großraum- und Schwerlasttransporte, Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
Hinweis:
Für Großraum- und Schwerlasttransporte müssen Sie besonders sorgfältig planen. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.
Ansprechpartner
Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- eine von Ihnen unterschriebene Haftungserklärung
- für die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO (übermäßige Straßenbenutzung)
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
Die Behörde wird sich bei Ihnen melden, wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags nötig sind.
Voraussetzungen
Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss dieser folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Eine Beförderung auf der Schiene und/oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
- Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.
Rechtsgrundlage(n)
- § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVZO) – Übermäßige Straßenbenutzung
- § 46 Absatz 1 Nummern 2 und 5 StVO – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
- § 47 StVO – Örtliche Zuständigkeit
- § 18 Absatz 1 StVO – Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- § 22 Absätze 2 bis 4 StVO – Ladung
- § 32 StVZO – Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
- § 34 StVZO – Achslast und Gesamtgewicht
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung (unter "Formulare & Online-Dienste" – nach Ortsauswahl).
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- bis zu zwei Wochen
Hinweis:
Bei größeren Transporten und damit verbundenen statischen Nachrechnungen kann die Bearbeitung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Kosten
- EUR 40,00 bis EUR 1.300,00 (aufwandsabhängig)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen