• Oelsnitz/Erzgeb. (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Tierarzt

Tierarzt / Tierärztin, Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen

Wenn Sie sich als Tierarzt oder Tierärztin in Sachsen niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie sich als Tierarzt oder Tierärztin in Sachsen niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen.

Hinweise:

  • Nachträgliche Änderungen oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen Sie ebenfalls unverzüglich anzeigen.
  • Nach § 5 Abs.1 der Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit innerhalb eines Monats auch der Landestierärztekammer anzeigen.
Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Ansprechpartner

14100 Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz (14100 Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz)

Adresse

Hausanschrift

Wettinerstraße 61

08280 Aue-Bad Schlema

Lieferanschrift

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3771 277 3342

Fax: +49 3771 277 3344

E-Mail: lueva@kreis-erz.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Approbationsurkunde

Voraussetzungen

 

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Die Anzeige der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen. Sie müssen folgende Angaben machen:

  • Name
  • Anschrift der Niederlassung
  • Zeitpunkt der Niederlassung

Fristen

unverzüglich

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en