• Räckelwitz / Worklecy (Landkreis Bautzen, Sachsen)
Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten Gewährung

Unterstützung bei Mehrlingsgeburten

Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen gewährt die Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" eine einmalige Unterstützung von bis zu EUR 260,00 je Kind, um die besondere wirtschaftliche Belastung der Familie zu mildern.

Beschreibung

Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen gewährt die Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" eine einmalige Unterstützung von bis zu EUR 260,00 je Kind, um die besondere wirtschaftliche Belastung der Familie zu mildern.

Die Zuschüsse sind steuerfrei und unpfändbar, sie werden zusätzlich zum Elterngeld und zu möglichen Ehrenpatenschaften durch den sächsischen Ministerpräsidenten oder den Bundespräsidenten gewährt.

Hinweis:
Die Unterstützung bei Mehrlingsgeburten kann sowohl beim örtlich zuständigen Sozialamt als auch in den Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und in den Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter beantragt werden.

Ansprechstelle

Familien- und Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter

Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege

–> Beratungsstellensuche
  Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e.V.

Ansprechpartner

Landratsamt Bautzen (Landratsamt Bautzen)

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 9

02625 Bautzen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: 03591 5251 0

Fax: 03591 5250 0

E-Mail: information@lra-bautzen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Verwaltungsverband "Am Klosterwasser" (Verwaltungsverband "Am Klosterwasser")

Adresse

Hausanschrift

Poststraße 8

01920 Panschwitz-Kuckau

Kontakt

E-Mail: verwaltung@am-klosterwasser.de

Fax: +49 35796 946-67

Telefon Festnetz: +49 35796 946-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • alle Einkommensnachweise

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Anlaufstelle mit.

Voraussetzungen

  • Familie oder Alleinerziehende mit ständigem Wohnsitz im Freistaat Sachsen
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens drei Kinder aus der Mehrlingsgeburt am Leben sein
  • es dürfen keine Leistungen nach dem Stiftungszweck "Hilfen für Schwangere in Not" gewährt worden sein
  • es liegen ungünstige finanzielle Verhältnisse vor

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Verfahrensablauf

Leistungen der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" beantragen Sie bei einer der oben genannten Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch individuelle Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.

  • Die Anträge erhalten Sie in den Beratungsstellen.
  • Den Antrag reichen Sie zusammen mit den nötigen Nachweisen bei der Anlaufstelle ein.
  • Die Anlaufstelle leitet Ihre Antragsunterlagen an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.
  • Die Geschäftsstelle der Stiftung teilt Ihnen schriftlich mit, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde und zahlt die Mittel aus.

Fristen

Sie können den Antrag bis vor Vollendung des ersten Lebensjahres der Kinder stellen.

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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