Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten Gewährung

    Unterstützung bei Mehrlingsgeburten

    Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen gewährt die Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" eine einmalige Unterstützung von bis zu EUR 260,00 je Kind, um die besondere wirtschaftliche Belastung der Familie zu mildern.

    Beschreibung

    Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen gewährt die Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" eine einmalige Unterstützung von bis zu EUR 260,00 je Kind, um die besondere wirtschaftliche Belastung der Familie zu mildern.

    Die Zuschüsse sind steuerfrei und unpfändbar, sie werden zusätzlich zum Elterngeld und zu möglichen Ehrenpatenschaften durch den sächsischen Ministerpräsidenten oder den Bundespräsidenten gewährt.

    Hinweis:
    Die Unterstützung bei Mehrlingsgeburten kann sowohl beim örtlich zuständigen Sozialamt als auch in den Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und in den Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter beantragt werden.

    Ansprechstelle

    Familien- und Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter

    Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege

    –> Beratungsstellensuche
      Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e.V.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Marienberg (Große Kreisstadt Marienberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    09496 Marienberg

    Lieferanschrift

    Markt 1

    09496 Marienberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03735 6020

    Fax: 03735 22307

    E-Mail: post@marienberg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    23500 Sachgebiet Gesundheitsförderung (23500 Sachgebiet Gesundheitsförderung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wettinerstraße 61

    08280 Aue-Bad Schlema

    Lieferanschrift

    Paulus-Jenisius-Straße 24

    09456 Annaberg-Buchholz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3771 277 3206

    Fax: +49 3771 277 3210

    E-Mail: gsa.gesundheitsfoerderung@kreis-erz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunden der Kinder
    • alle Einkommensnachweise

    Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Anlaufstelle mit.

    Voraussetzungen

    • Familie oder Alleinerziehende mit ständigem Wohnsitz im Freistaat Sachsen
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens drei Kinder aus der Mehrlingsgeburt am Leben sein
    • es dürfen keine Leistungen nach dem Stiftungszweck "Hilfen für Schwangere in Not" gewährt worden sein
    • es liegen ungünstige finanzielle Verhältnisse vor

    Rechtsgrundlage(n)

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    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Leistungen der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" beantragen Sie bei einer der oben genannten Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch individuelle Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.

    • Die Anträge erhalten Sie in den Beratungsstellen.
    • Den Antrag reichen Sie zusammen mit den nötigen Nachweisen bei der Anlaufstelle ein.
    • Die Anlaufstelle leitet Ihre Antragsunterlagen an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.
    • Die Geschäftsstelle der Stiftung teilt Ihnen schriftlich mit, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde und zahlt die Mittel aus.

    Fristen

    Sie können den Antrag bis vor Vollendung des ersten Lebensjahres der Kinder stellen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en