Bildungskredit Bewilligung
Bildungskredit beantragen
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zur Studienfinanzierung, KfW-Programm Nr. 173
Beschreibung
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zur Studienfinanzierung, KfW-Programm Nr. 173
Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit.
Konditionen
Höhe
monatlich wahlweise EUR 100,00, EUR 200,00 oder EUR 300,00
Höchstbetrag
EUR 7,200
Auszahlung
Ein Teilbetrag in Höhze von EUR 3.600 kann im Voraus gegen Nachweis ausgezahlt werden.
Tilgung
- erste 4 Anlaufjahre: zins- und tilgungsfrei
- anschließend monatliche Raten zu EUR 120,00.
Sicherheiten
keine
Ansprechpartner
Abteilung BT (Ausbildungsdarlehen und Bildungskredite) (Abteilung BT (Ausbildungsdarlehen und Bildungskredite))
Adresse
Lieferanschrift
50728 Köln
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich auf der Seite der KfW und auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes über die notwendigen Formulare, Unterlagen und Nachweise.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Studenten, die ihre Zwischenprüfung bestanden haben
- Studenten, die in einem konsekutivem Studiengang eingeschrieben sind
- Schüler, die bereits einen Berufsabschluss haben oder ihn derzeit erwerben
Weitere Voraussetzungen
- deutsche Staatsbürgerschaft oder
- ständiger Wohnsitz in Deutschland
- Ausbildung in Vollzeit
- Alter zwischen 18 und 36 Jahren
Rechtsgrundlage(n)
- Förderbestimmungen - Bundesverwaltungsamt (BVA)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn mit den erforderlichen Nachweisen an das Bundesverwaltungsamt.
- Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Leistungsbescheid und ein Vertragsangebot der KfW.
- Den unterschriebenen Vertrag senden Sie an die KfW.
- Richten Sie im Online-Portal der KfW ein Darlehenskonto ein. Darüber erhalten Sie die Zahlungen.
Fristen
keine
Kosten
- Antragstellung: keine
- Kreditzinsen, werden immer zum 01. April und 01. Oktober für das kommende Halbjahr veröffentlicht
Gültigkeitsgebiet
Sachsen