Bildungskredit Bewilligung

    Bildungskredit beantragen

    Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zur Studienfinanzierung, KfW-Programm Nr. 173

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zur Studienfinanzierung, KfW-Programm Nr. 173

    Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit.

    Konditionen

    Höhe
    monatlich wahlweise EUR 100,00, EUR 200,00 oder EUR 300,00

    Höchstbetrag
    EUR 7,200

    Auszahlung
    Ein Teilbetrag in Höhze von EUR 3.600 kann im Voraus gegen Nachweis ausgezahlt werden.

    Tilgung

    • erste 4 Anlaufjahre: zins- und tilgungsfrei
    • anschließend monatliche Raten zu EUR 120,00.

    Sicherheiten
    keine

    Ansprechpartner

    Abteilung BT (Ausbildungsdarlehen und Bildungskredite) (Abteilung BT (Ausbildungsdarlehen und Bildungskredite))

    Adresse

    Lieferanschrift

    Kontakt

    E-Mail: bildungskredit@bva.bund.de

    Fax: +49 228 99358-4850

    Telefon Festnetz: +49 22899358-4492

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte informieren Sie sich auf der Seite der KfW und auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes über die notwendigen Formulare, Unterlagen und Nachweise.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte

    • Studenten, die ihre Zwischenprüfung bestanden haben
    • Studenten, die in einem konsekutivem Studiengang eingeschrieben sind
    • Schüler, die bereits einen Berufsabschluss haben oder ihn derzeit erwerben

    Weitere Voraussetzungen

    • deutsche Staatsbürgerschaft oder
    • ständiger Wohnsitz in Deutschland
    • Ausbildung in Vollzeit
    • Alter zwischen 18 und 36 Jahren

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn mit den erforderlichen Nachweisen an das Bundesverwaltungsamt.
    • Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Leistungsbescheid und ein Vertragsangebot der KfW.
    • Den unterschriebenen Vertrag senden Sie an die KfW.
    • Richten Sie im Online-Portal der KfW ein Darlehenskonto ein. Darüber erhalten Sie die Zahlungen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Antragstellung: keine
    • Kreditzinsen, werden immer zum 01. April und 01. Oktober für das kommende Halbjahr veröffentlicht

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en