Wasserbuch Bereitstellung

    Wasserbuch, Einsicht und Auszug beantragen

    Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.

    Beschreibung

    Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.

    Das Sächsische Wassergesetz erlaubt jedem den Einblick, der wasserrechtliche Angaben benötigt wie zum Beispiel zu Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten, Kläranlagen, Wasserkraftanlagen oder Grundwasser-Entnahmen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Landkreis Leipzig (Landratsamt Landkreis Leipzig)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stauffenbergstraße 4

    04552 Borna

    Kontakt

    E-Mail: info@lk-l.de

    Fax: +49 3433 241-1111

    Telefon Festnetz: +49 3433 241-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag (formlos)

    Voraussetzungen

    Um Dokumente einzusehen, auf die die Eintragung Bezug nimmt, müssen Sie ein rechtliches Interesse darlegen. Für bestimmte Dokumente ist die Einsichtnahme nur mit Zustimmung der oder des Berechtigten möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Online-Recherchen im Wasserbuch sind bis auf Weiteres nicht möglich, das digitale Wasserbuch des Freistaates Sachsen wird derzeit überarbeitet.

    Auszug aus dem Wasserbuch
    • Beantragen Sie bei der zuständigen Stelle per Fax, E-Mail oder Brief einen amtlichen Auszug aus dem Wasserbuch.
    • Treffen Sie in Ihrem Schreiben Angaben zum betreffenden Gewässergebiet und / oder zum Rechtsinhaber (falls bekannt mit Wasserbuch-Nummer) und nennen Sie den Grund Ihrer Anfrage.
    • Die Wasserbehörde erstellt Ihnen die Ausdrucke und sendet Ihnen diese kostenpflichtig zu.

    Tipp: Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Nehmen Sie gegebenenfalls vorab Einsicht in das Digitale Wasserbuch.

    Fristen

         

    Kosten

    • Einsicht in das digitale Wasserbuch: kostenlos
    • amtlicher Auszug aus dem Wasserbuch: Gebühren laut Sächsischem Kostenverzeichnis

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en