Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft anmelden

    Hinweise für Werdau

    Für einen passenden Krippenplatz für Ihr Kind sollten Sie zunächst nach Einrichtungen schauen, die in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes liegen. In größeren Städten erhalten Sie bei der Stadtverwaltung kostenlos ein Verzeichnis der Kindertagesstätten aller Träger.

    Beschreibung

    Hinweise für Werdau

    Antrag auf einen Betreuungsplatz in der Kinderkrippe

    Für einen passenden Krippenplatz für Ihr Kind sollten Sie zunächst nach Einrichtungen schauen, die in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes liegen. In größeren Städten erhalten Sie bei der Stadtverwaltung kostenlos ein Verzeichnis der Kindertagesstätten aller Träger.

    Anhand der Übersicht können Sie eine erste Auswahl treffen, beispielsweise nehmen nicht alle Einrichtungen Kinder unter drei Jahren auf. Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf und fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen sowie nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Bildung / Zentrale Steuerung (Fachbereich 4 - Bildung / Zentrale Steuerung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10-18

    08412 Werdau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3761 594258

    E-Mail: fachbereich4@werdau.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werdau

    • ärztliches Attest und Impfnachweise
    • gegebenenfalls Nachweis, dass beide Eltern berufstätig sind, in Ausbildung stehen oder dass anderweitig Hilfebedarf besteht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werdau

    • das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahmen siehe unten)
    • physische und psychische Gesundheit
    • in manchen Kommunen benötigt man für einen ganztägigen Betreuungsplatz den Nachweis, dass beide Eltern erwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder dass in der Familie ein besonderer Bedarf an Hilfe besteht

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werdau

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Werdau

                    

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werdau

    • Suchen Sie sich zuerst eine passende Kinderkrippe aus. In größeren Städten und Gemeinden erhalten Sie im Rathaus und oft auch schon online eine kostenlose Übersicht über die Einrichtungen aller Träger
    • Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt.
    • In größeren Städten können Sie Ihre Kinder für mehrere Kinderkrippen vormerken lassen. Der kommunale Träger ermittelt, in welcher der aufgeführten Einrichtungen noch ein Platz zur Verfügung steht. In jeder Einrichtung haben Kinder Vorrang, deren ältere Geschwister dort schon betreut werden
    • Lassen Sie Ihren Sprössling vor Betreuungsbeginn von einem Kinderarzt untersuchen und bitten Sie um ein Attest
    • Die Leitung der Kindereinrichtung benötigt von Ihnen das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis
    • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und er regelt die tägliche Betreuungszeit

    Hinweis: Organisieren Sie sich rechtzeitig einen Krippenplatz!

    Fristen

    Hinweise für Werdau

    • die Anmeldung sollte spätestens sechs Monate vor dem gewünschtem Betreuungsbeginn (gilt für alle Träger) erfolgen
    • Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich
    • Ausnahme: Krippen mit der Erlaubnis, Kinder nach Ablauf der Mutterschutzfrist aufzunehmen (Kinder im Alter von acht Wochen)

    Kosten

    Hinweise für Werdau

    • Der Elternbeitrag im Krippenbereich beträgt höchstens 23% der Personal- und Sachkosten (§ 15 Elternbeiträge SächsKitaG)
    • Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat in einer Satzung fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werdau

    Folgende Besonderheiten gelten für die Beantragung eines Krippen- oder Kindergartenplatzes in der Stadtverwaltung Werdau:

    Für die Anmeldung des Bedarfes eines Krippen- oder Kindergartenplatzes steht Eltern das LITTLE BIRD Elternportal zur Verfügung.

    Link zum Portal: https://portal.little-bird.de/Suche/Werdau

    Eltern können in der Online-Anmeldung unter anderem angeben, ab wann sie einen Betreuungsplatz wünschen und welche Öffnungszeiten für sie wichtig sind. Jede Einrichtung informiert auf einer Profilseite über ihr Angebot. Passende Betreuungseinrichtungen lassen sich direkt online anfragen. Aus Datenschutzgründen ist dafür die einmalige Registrierung für das Elternportal erforderlich.

    Auch die Platzvergabe erfolgt über die digitale Lösung, die die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Unternehmen LITTLE BIRD für Werdau umgesetzt hat. Eine Anmeldung ist ab der Geburt eines Kindes möglich. Je Kind sind zwei Betreuungsplatzanfragen gleichzeitig möglich. Ein Platzangebot erhalten Eltern frühestens 36 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn.

    Die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und in freier Trägerschaft sowie in den Kindertagespflegestellen richtet sich nach der Elternbeitragssatzung der Großen Kreisstadt Werdau.

    Die Platzsuche für einen Hortplatz erfolgt durch Vorsprache und Anmeldung in der Regel sechs Monate im Voraus bei der Kita-Leitung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en