Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft anmelden

    Für einen passenden Krippenplatz für Ihr Kind sollten Sie zunächst nach Einrichtungen schauen, die in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes liegen. In größeren Städten erhalten Sie bei der Stadtverwaltung kostenlos ein Verzeichnis der Kindertagesstätten aller Träger.

    Beschreibung

    Antrag auf einen Betreuungsplatz in der Kinderkrippe

    Für einen passenden Krippenplatz für Ihr Kind sollten Sie zunächst nach Einrichtungen schauen, die in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes liegen. In größeren Städten erhalten Sie bei der Stadtverwaltung kostenlos ein Verzeichnis der Kindertagesstätten aller Träger.

    Anhand der Übersicht können Sie eine erste Auswahl treffen, beispielsweise nehmen nicht alle Einrichtungen Kinder unter drei Jahren auf. Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf und fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen sowie nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hauptamt/ Bürgerbüro (Hauptamt/ Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 52

    08134 Langenweißbach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 037603 55912

    Fax: 037603 55910

    E-Mail: info@gv-langenweissbach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ärztliches Attest und Impfnachweise
    • gegebenenfalls Nachweis, dass beide Eltern berufstätig sind, in Ausbildung stehen oder dass anderweitig Hilfebedarf besteht

    Voraussetzungen

    • das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahmen siehe unten)
    • physische und psychische Gesundheit
    • in manchen Kommunen benötigt man für einen ganztägigen Betreuungsplatz den Nachweis, dass beide Eltern erwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder dass in der Familie ein besonderer Bedarf an Hilfe besteht

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

                    

    Verfahrensablauf

    • Suchen Sie sich zuerst eine passende Kinderkrippe aus. In größeren Städten und Gemeinden erhalten Sie im Rathaus und oft auch schon online eine kostenlose Übersicht über die Einrichtungen aller Träger
    • Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt.
    • In größeren Städten können Sie Ihre Kinder für mehrere Kinderkrippen vormerken lassen. Der kommunale Träger ermittelt, in welcher der aufgeführten Einrichtungen noch ein Platz zur Verfügung steht. In jeder Einrichtung haben Kinder Vorrang, deren ältere Geschwister dort schon betreut werden
    • Lassen Sie Ihren Sprössling vor Betreuungsbeginn von einem Kinderarzt untersuchen und bitten Sie um ein Attest
    • Die Leitung der Kindereinrichtung benötigt von Ihnen das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis
    • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und er regelt die tägliche Betreuungszeit

    Hinweis: Organisieren Sie sich rechtzeitig einen Krippenplatz!

    Fristen

    • die Anmeldung sollte spätestens sechs Monate vor dem gewünschtem Betreuungsbeginn (gilt für alle Träger) erfolgen
    • Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich
    • Ausnahme: Krippen mit der Erlaubnis, Kinder nach Ablauf der Mutterschutzfrist aufzunehmen (Kinder im Alter von acht Wochen)

    Kosten

    • Der Elternbeitrag im Krippenbereich beträgt höchstens 23% der Personal- und Sachkosten (§ 15 Elternbeiträge SächsKitaG)
    • Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat in einer Satzung fest.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en