Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindergartenplatz (drei bis sechs Jahre) in einer kommunalen Einrichtung anmelden

    Wenn Sie Ihr Kind in einem Kindergarten betreuen lassen möchten, sollte die Einrichtung nicht zu weit entfernt von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz sein. In größeren Städten können Sie Kindergärten aller Träger aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

    Beschreibung

    Anmeldung für die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung

    Wenn Sie Ihr Kind in einem Kindergarten betreuen lassen möchten, sollte die Einrichtung nicht zu weit entfernt von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz sein. In größeren Städten können Sie Kindergärten aller Träger aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

    Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

    Die Anmeldung erfolgt generell beim Träger der Einrichtung, für gemeindeeigene Kindergärten etwa bei der Gemeinde, für Einrichtungen freier Träger über die Einrichtung bei der Geschäftsführung des jeweiligen Trägervereins.

    Hinweis: War Ihre Kind bis zum dritten Geburtstag ein "Krippenkind“ in der gleichen Einrichtung, läuft der Betreuungsvertrag nach dem Wechsel in die Kindergartengruppe auch ohne Antrag weiter.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rackwitz (Gemeinde Rackwitz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 11

    04519 Rackwitz

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde-rackwitz.de

    Fax: +49 34294 76694

    Telefon Festnetz: +49 34294 711-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis ärztliche Untersuchung
    • Impfnachweise

    Voraussetzungen

    • Über die Aufnahme entscheidet der Träger der Kindertageseinrichtung.
    • physische und psychische Gesundheit.
    • in manchen Kommunen benötigt man für einen ganztägigen Betreuungsplatz den Nachweis, dass beide Eltern erwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder dass in der Familie ein besonderer Bedarf an Hilfe besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    Suchen Sie sich einen passenden Kindergarten aus.

    • Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt.
    • In größeren Städten können Sie ihre Kinder für mehrere Kindergärten vormerken lassen. Der kommunale Träger ermittelt, in welcher der aufgeführten Einrichtungen noch ein Platz zur Verfügung steht. In jeder Einrichtung haben Kinder Vorrang, deren ältere Geschwister dort schon betreut werden.
    • Stellen Sie sicher, dass ihr Kind einen Nachweis über eine altersgerechte ärztliche Untersuchung hat
    • Die Leitung der Kindereinrichtung benötigt von Ihnen die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes.
    • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Dieser enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt insbesondere die tägliche Betreuungsdauer.

    Fristen

    • Unabhängig vom Träger: Anmeldung in der Regel sechs Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn.
    • Kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Platz frei ist.

    Kosten

    • Der Elternbeitrag beträgt höchstens 30% der Personal- und Sachkosten (§ 15 Elternbeiträge SächsKitaG).
    • Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat fest.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en