Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindergartenplatz (drei bis sechs Jahre) in einer kommunalen Einrichtung anmelden

    Hinweise für Markersdorf

    Wenn Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter in einen Kindergarten schicken möchten, sollte die Einrichtung nicht zu weit entfernt von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz sein. In größeren Städten können Sie Kindergärten aller Träger aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Markersdorf

    Anmeldung für die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung

    Wenn Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter in einen Kindergarten schicken möchten, sollte die Einrichtung nicht zu weit entfernt von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz sein. In größeren Städten können Sie Kindergärten aller Träger aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

    Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

    Die Anmeldung erfolgt generell beim Träger der Einrichtung, für gemeindeeigene Kindergärten etwa bei der Gemeinde, für Einrichtungen freier Träger über die Einrichtung bei der Geschäftsführung des jeweiligen Trägervereins.

    Hinweis: War Ihre Tochter oder Ihr Sohn bis zum dritten Geburtstag ein "Krippenkind“ in der gleichen Einrichtung, läuft der Betreuungsvertrag nach dem Wechsel in die Kindergartengruppe auch ohne Antrag weiter.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Markersdorf (Gemeinde Markersdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 3

    02829 Markersdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 035829 630 0

    Fax: +49 035829 630 11

    E-Mail: sekretariat@gemeinde-markersdorf.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Personalamt und Kindertagesstätten (Personalamt und Kindertagesstätten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 3

    02829 Markersdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 035829 630 22

    E-Mail: personalamt@gemeinde-markersdorf.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Markersdorf

    • ärztliches Attest
    • Impfnachweise

    Voraussetzungen

    Hinweise für Markersdorf

    • physische und psychische Gesundheit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Markersdorf

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Markersdorf

                      

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Markersdorf

    Suchen Sie sich einen passenden Kindergarten aus.

    • Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt.
    • In größeren Städten können Sie ihre Kinder für mehrere Kindergärten vormerken lassen. Der kommunale Träger ermittelt, in welcher der aufgeführten Einrichtungen noch ein Platz zur Verfügung steht. In jeder Einrichtung haben Kinder Vorrang, deren ältere Geschwister dort schon betreut werden.
    • Lassen Sie Ihren Sprössling vor Betreuungsbeginn von einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin untersuchen und bitten Sie um ein Attest.
    • Die Leitung der Kindereinrichtung benötigt von Ihnen das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis.
    • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Dieser enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt insbesondere die tägliche Betreuungsdauer.

    Fristen

    Hinweise für Markersdorf

    • Unabhängig vom Träger: Anmeldung in der Regel sechs Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn.
    • Kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Platz frei ist.

    Kosten

    Hinweise für Markersdorf

    Nach der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Markersdorf:

    Beiträge Kindergartenplatz:

    • Für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden EUR 120,00 pro Monat
    • für die Betreuungszeit von täglich 10 Stunden EUR 133,50 pro Monat
    • für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden EUR 80,00 pro Monat
    • für die Betreuungszeit von täglich 4,5 Stunden EUR 60,00 pro Monat

    Wird die vertraglich vereinbarten Betreuungsdauer überschritten, werden weitere Entgelte nach folgenden Maßgaben erhoben:

    • 2,65 Euro je angefangene Stunde

     

    Werden mehrere Kinder einer Familie in einer Kindertageseinrichtung betreut, so ermäßigt sich der nach ermittelte Elternbeitrag auf folgende Beträge:

     

    2. Kind

    3. Kind

    4. Kind

    Kindergarten 10 Stunden

    EUR 93,45

    EUR 40,05

    EUR 13,35

    Kindergarten 9 Stunden

    EUR 84,00

    EUR 36,00

    EUR 12,00

    Kindergarten 6 Stunden

    EUR 56,00

    EUR 24,00

    EUR 8,00

    Kindergarten 4,5 Stunden

    EUR 42,00

    EUR 18,00

    EUR 6,00

     

    Für Alleinerziehende ermäßigt sich der nach Abs. 2 und 3 ermittelte Elternbeitrag auf folgende Beträge

     

    1. Kind

    2. Kind

    3. Kind

    4. Kind

    Kindergarten 10 Stunden

    EUR 126,83

    EUR 86,78

    EUR 33,38

    EUR 6,68

    Kindergarten 9 Stunden

    EUR 114,00

    EUR 78,00

    EUR 30,00

    EUR 6,00

    Kindergarten 6 Stunden

    EUR 76,00

    EUR 52,00

    EUR 20,00

    EUR 4,00

    Kindergarten 4,5 Stunden

    EUR 57,00

    EUR 39,00

    EUR 15,00

    EUR 3,00

     

    Für Gastkinder werden folgende weitere Entgelte erhoben

     

    Tagessatz

    Kindergarten 9 Stunden

    EUR 24,15

    Kindergarten 6 Stunden

    EUR 16,10

    Kindergarten 4,5 Stunden

    EUR 12,08

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Markersdorf

    Öffnungszeiten:

    Kinderhaus "Wirbelwind" Markersdorf

    • von 6:30 - 17:00 Uhr

    Kinderhaus "Villa Kunterbunt" Friedersdorf (zurzeit in Markersdorf)

    • von 6:15 - 16:45 Uhr

    Kindertageseinrichtung "Berggeister" Jauernick-Buschbach

    • von 6:30 - 16:30 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en