Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung

    Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in), Prüfungszulassung beantragen

    Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenadpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in. Die Prüfungszulassung in Sachsen erfolgt auf Antrag durch die Landesdirektion.

    Beschreibung

    Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenadpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in. Die Prüfungszulassung in Sachsen erfolgt auf Antrag durch die Landesdirektion.

    Die Ausbildung dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:

    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde (nur bei Namensänderung)
    • Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie)
    • Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)
    • Ausbildungsvertrag (Kopie ausreichend)
    • 2 bestätigte Falldarstellungen (je 1 Kurzdarstellung und eine Langfassung), die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden, in jeweils 4-facher Ausfertigung (auf Papier)

    Weitere Unterlagen sind im Antragsformular genannt.

    Voraussetzungen

    An der staatlichen Prüfung in Sachsen können Sie teilnehmen, wenn Sie an einer Voll- oder Teilzeitausbildung bei einem der zugelassenen sächsischen Institute teilgenommen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Zur staatlichen Prüfung als Kinder- und Jugendlichenadpsychotherapeut(in) müssen Sie sich schriftlich anmelden.

    • Füllen Sie das Formular zur Antragstellung (siehe –> Formulare und weitere Angebote) vollständig aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) bei.
    • Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

    Fristen

    Anmeldeschluss: 10.01. / 10.06.

    Kosten

    Festlegung zur Eignungsprüfung: EUR 50,00 – EUR 100,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en