Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Elternbeitrag, Ermäßigung oder Erlass beantragen

    Hinweise für Dresden

    Ihre Kostenbeteiligung an der Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder der Tagespflege kann Ihnen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Das trifft zu, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

    Beschreibung

    Hinweise für Dresden

    Ihre Kostenbeteiligung an der Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder der Tagespflege kann Ihnen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Das trifft zu, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Sozialgesetzbüchern SGB II, SGB XII,
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag

    Eine Ermäßigung oder ein Erlass des Elternbeitrags ist auch möglich, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und Ihnen die finanzielle Belastung durch den Elternbeitrag nicht zuzumuten ist.

    Hinweis: Ob Ihr Kind in eine kommunale Einrichtung geht oder in die Kindertagesstätte eines freien Trägers, spielt dabei keine Rolle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Kindertagesbetreuung (Amt für Kindertagesbetreuung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 120020

    01001 Dresden

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 78e

    01237 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351488 5131

    Fax: +49 351 488 5013

    E-Mail: kindertagesbetreuung@dresden.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dresden

    • bei Bezug einer Sozialleistung die entsprechenden Nachweise (Beispiele: Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistung, Grundsicherung) andernfalls:
      • Kopie des Betreuungsvertrages bei Einrichtungen freier Träger
      • Nachweise des Einkommens wie Gehaltsabrechnungen, BAföG-Bescheide
      • Nachweis der Mietkosten
      • bei selbst genutztem Eigenheim: Nachweis über Zinszahlungen und so genannte kalte Nebenkosten wie Grundsteuer, Wasser- / Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr
      • Belege über Beiträge für Versicherungen und andere regelmäßige Ausgaben

      Hinweis: Die kommunalen Träger verlangen unterschiedliche Nachweise über die Einkommenssituation. Diese hängen auch davon ab, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin angestellt ist oder freiberuflich arbeitet, studiert oder arbeitslos ist. Eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dresden

    • Wer den Antrag stellt, muss mit dem betreuten Kind in einem Haushalt leben und das Sorgerecht haben.
    • Nachweis, dass die Belastung mit dem vollen Elternbeitrag nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Dresden

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dresden

    Den Antrag auf Ermäßigung oder Erlass des Elternbeitrags können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen – in der Regel beim Jugendamt.

    • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
    • Den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein, diese prüft, in welchem Umfang Ihnen der Beitrag zuzumuten ist.
    • Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Hinweise für Dresden

    • Gewährungsdauer: laut Bescheid
      Verlängerung: auf Antrag (Beantragung vor Fristablauf)

    Kosten

    Hinweise für Dresden

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dresden

    Wenn Sie in Dresden wohnen und bereits Sozialleistungen beziehen, müssen Sie keinen Antrag auf Erlass des Elternbeitrages stellen. Es reicht aus, wenn Sie den Bescheid auf Erteilung von Sozialleistungen bei der Beitragsstelle des Amtes für Kindertageseinrichtungen vorlegen. Für Alleinerziehende gilt: Anstelle eines Antrages reicht es aus, eine Erklärung abzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en