Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Elternbeitrag, Ermäßigung oder Erlass beantragen

    Ihre Kostenbeteiligung an der Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder der Tagespflege kann Ihnen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Das trifft zu, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

    Beschreibung

    Ihre Kostenbeteiligung an der Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder der Tagespflege kann Ihnen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Das trifft zu, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Sozialgesetzbüchern SGB II, SGB XII,
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag

    Eine Ermäßigung oder ein Erlass des Elternbeitrags ist auch möglich, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und Ihnen die finanzielle Belastung durch den Elternbeitrag nicht zuzumuten ist.

    Hinweis: Ob Ihr Kind in eine kommunale Einrichtung geht oder in die Kindertagesstätte eines freien Trägers, spielt dabei keine Rolle.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • bei Bezug einer Sozialleistung die entsprechenden Nachweise (Beispiele: Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistung, Grundsicherung) andernfalls:
      • Kopie des Betreuungsvertrages bei Einrichtungen freier Träger
      • Nachweise des Einkommens wie Gehaltsabrechnungen, BAföG-Bescheide
      • Nachweis der Mietkosten
      • bei selbst genutztem Eigenheim: Nachweis über Zinszahlungen und so genannte kalte Nebenkosten wie Grundsteuer, Wasser- / Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr
      • Belege über Beiträge für Versicherungen und andere regelmäßige Ausgaben

      Hinweis: Die kommunalen Träger verlangen unterschiedliche Nachweise über die Einkommenssituation. Diese hängen auch davon ab, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin angestellt ist oder freiberuflich arbeitet, studiert oder arbeitslos ist. Eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    • Wer den Antrag stellt, muss mit dem betreuten Kind in einem Haushalt leben und das Sorgerecht haben.
    • Nachweis, dass die Belastung mit dem vollen Elternbeitrag nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Ermäßigung oder Erlass des Elternbeitrags können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen – in der Regel beim Jugendamt.

    • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
    • Den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein, diese prüft, in welchem Umfang Ihnen der Beitrag zuzumuten ist.
    • Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    • Gewährungsdauer: laut Bescheid
      Verlängerung: auf Antrag (Beantragung vor Fristablauf)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en