Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Kindertagespflege, Erlaubnis beantragen

    Wer als Tagesmutter oder Tagesvater (Tagespflegeperson) tätig werden möchte, benötigt eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen. Sie betreuen Kinder

    Beschreibung

    Wer als Tagesmutter oder Tagesvater (Tagespflegeperson) tätig werden möchte, benötigt eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen. Sie betreuen Kinder

    • außerhalb der elterlichen Wohnung,
    • in anderen Räumen,
    • während eines Teils des Tages,
    • mehr als 15 Stunden wöchentlich,
    • gegen Entgelt und
    • länger als drei Monate.

    Hinweis: In Kindertagespflege werden hauptsächlich Kinder unter drei Jahren betreut, möglich ist aber eine Betreuung bis zum 14. Lebensjahr.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Dresden (Landeshauptstadt Dresden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Külz-Ring 19

    01067 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 120020

    01001 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 488 0

    Fax: +49 351 488 2231

    E-Mail: stadtverwaltung@dresden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, welche Unterlagen Sie konkret benötigen – unter anderem zählen dazu:

    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • Kurzlebenslauf
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweis Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
    • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
      • Rahmenbedingungen
      • Familienstruktur
      • Zielen der pädagogischen Arbeit
      • Entwicklungsbedingungen der Kinder
      • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
      • Gesundheitserziehung, Ernährung
      • Tagesablauf
      • Zielen und Formen der Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Eignung als Pflegeperson sind unter anderem die persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung. So werden zum Beispiel folgende Kriterien überprüft:

    • geeignetes häusliches Umfeld zur Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern (so gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot)
    • Qualifikation, die zur Kinderbetreuung befähigt
    • das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben)
    • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

    • Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt stellen oder persönlich zur Niederschrift geben
    • persönliche Eignung wird geprüft
    • Prüfung der vorhandenen Räumlichkeiten
    • bei Erfüllung der Voraussetzung Erteilung der Erlaubnis

    Fristen

    Pflegeerlaubnis: fünf Jahre gültig

    Vor Ablauf der Frist können Sie die Verlängerung beantragen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en