• Oelsnitz/Erzgeb. (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

Kindertagespflege, Erlaubnis beantragen

Wer als Tagesmutter oder Tagesvater (Kindertagespflegeperson) tätig werden möchte, benötigt eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen. Sie betreuen Kinder

Beschreibung

Wer als Tagesmutter oder Tagesvater (Kindertagespflegeperson) tätig werden möchte, benötigt eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen. Sie betreuen Kinder

  • außerhalb der elterlichen Wohnung,
  • in anderen Räumen,
  • während eines Teils des Tages,
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich,
  • gegen Entgelt und
  • länger als drei Monate.

Hinweis: In Kindertagespflege werden hauptsächlich Kinder unter drei Jahren betreut. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend ist aber auch eine Betreuung für ältere Kinder möglich.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Ansprechpartner

32200 Sachgebiet Kindertageseinrichtungen / Jugendarbeit (32200 Sachgebiet Kindertageseinrichtungen / Jugendarbeit)

Adresse

Hausanschrift

Uhlmannstraße 1-3

09366 Stollberg

Lieferanschrift

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 37296 591 2011

Fax: +49 3733 831 2019

E-Mail: jugendhilfe@kreis-erz.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, welche Unterlagen Sie konkret benötigen – unter anderem zählen dazu:

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Kurzlebenslauf
  • Ausbildungsnachweise
  • Nachweis Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
  • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
    • Rahmenbedingungen
    • Familienstruktur
    • Zielen der pädagogischen Arbeit
    • Entwicklungsbedingungen der Kinder
    • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
    • Gesundheitserziehung, Ernährung
    • Tagesablauf
    • Zielen und Formen der Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eignung als Kindertagespflegeperson sind unter anderem die persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung. So werden zum Beispiel folgende Kriterien überprüft:

  • geeignetes häusliches Umfeld zur Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern (so gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot)
  • Qualifikation, die zur Kindertagesbetreuung befähigt
  • das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben)
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

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Verfahrensablauf

Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

  • Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt stellen oder persönlich zur Niederschrift geben
  • persönliche Eignung wird geprüft
  • Prüfung der vorhandenen Räumlichkeiten
  • bei Erfüllung der Voraussetzung Erteilung der Erlaubnis

Fristen

Pflegeerlaubnis: fünf Jahre gültig

Vor Ablauf der Frist können Sie die Verlängerung beantragen.

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en