Hortplatz (für schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung der vierten Klasse), Anmeldung beantragen
Hinweise für Markersdorf
Beschreibung
Hinweise für Markersdorf
Wenn Sie Ihr Kind außerhalb der Unterrichtszeiten in einem Hort betreuen lassen wollen, können Sie dies direkt in der Einrichtung beantragen.
Viele Grundschulen haben einen Schulhort im Haus, aber auch eine Reihe von gemeinschaftlichen Einrichtungen führen neben Kinderkrippen- und Kindergartengruppen auch Hortgruppen. Den Hortplatz beantragen Sie formlos direkt im Hort oder in der Kindertageseinrichtung.
Ansprechstelle
Eine Einrichtung Ihrer Wahl
Ansprechpartner
Personalamt und Kindertagesstätten (Personalamt und Kindertagesstätten)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 035829 630 22
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Markersdorf
- ärztliches Attest
- Impfnachweise
Voraussetzungen
Hinweise für Markersdorf
- Kinder sind in die Kita (einschließlich Hort) aufzunehmen, wenn ihre Förderung gewährleistet ist und es zu ihrer Förderung nicht einer heilpädagogischen Einrichtung bedarf.
Über die Aufnahme entscheidet der Träger der Kita.
Rechtsgrundlage(n)
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- Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen, SächsKitaG)
- Sächsische Kita-Integrationsverordnung (SächsKitaIntegrVO)
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Kommunale Einrichtungen
- Suchen Sie sich eine passende Kindertageseinrichtung, die Hortbetreuung anbietet, aus. In größeren Städten und Gemeinden erhalten Sie im Rathaus eine kostenlose Übersicht.
- Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind infrage kommt.
- Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn ärztlich untersuchen und bitten Sie zum Nachweis, dass keine gesundheitsbezogenen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung bestehen, um ein Attest.
- Die Leitung der betreuenden Einrichtung benötigt von Ihnen das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis.
- Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt insbesondere die tägliche Betreuungsdauer.
Hinweis: Ging Ihr Kind schon als Kindergartenkind in die Einrichtung, müssen Sie kein ärztliches Attest vorlegen.
Einrichtungen freier Träger und privater Betreiber
Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten direkt beim freien Träger oder dem Betreiber des Hortes.
Fristen
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- Ihr Kind muss vor der Einschulung im Hort angemeldet werden.
- Der Betreuungsvertrag endet automatisch, sobald Ihr Kind die vierte Klasse abgeschlossen hat (sechste Klasse im Hort an der Förderschule).
Kosten
Hinweise für Markersdorf
Nach der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Markersdorf:
Der Elternbeitrag für einen Hortplatz beträgt
- für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden 67,00 Euro pro Monat
- für die Betreuungszeit von täglich 5 Stunden 56,00 Euro pro Monat.
Wird die vertraglich vereinbarten Betreuungsdauer überschritten, werden weitere Entgelte erhoben
- 2,20 Euro je angefangene Stunde
Werden mehrere Kinder einer Familie in einer Kindertageseinrichtung betreut, so ermäßigt sich derermittelte Elternbeitrag auf folgende Beträge:
2. Kind
3. Kind
4. Kind
Hort 6 Stunden
46,90 Euro
20,10 Euro
6,70 Euro
Hort 5 Stunden
39,20 Euro
16,80 Euro
5,60 Euro
Für Alleinerziehende ermäßigt sich der ermittelte Elternbeitrag auf folgende Beträge
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind
Hort 6 Stunden
63,65 Euro
43,55 Euro
16,75 Euro
3,35 Euro
Hort 5 Stunden
53,20 Euro
36,40 Euro
14,00 Euro
2,80 Euro
Für Gastkinder werden folgende weitere Entgelte erhoben
Tagessatz
Hort 6 Stunden
13,40 Euro
Hort 5 Stunden
11,20 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Öffnungszeiten Hort "Tintenklecks" Markersdorf:
- von 6:30 - 17:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Sachsen