Hortbetreuung

    Hortplatz (für schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung der vierten Klasse), Anmeldung beantragen

    Hinweise für Markersdorf

    Wenn Sie Ihr Kind außerhalb der Unterrichtszeiten in einem Hort betreuen lassen wollen, können Sie dies direkt in der Einrichtung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Markersdorf

    Wenn Sie Ihr Kind außerhalb der Unterrichtszeiten in einem Hort betreuen lassen wollen, können Sie dies direkt in der Einrichtung beantragen.

    Viele Grundschulen haben einen Schulhort im Haus, aber auch eine Reihe von gemeinschaftlichen Einrichtungen führen neben Kinderkrippen- und Kindergartengruppen auch Hortgruppen. Den Hortplatz beantragen Sie formlos direkt im Hort oder in der Kindertageseinrichtung.

    Ansprechstelle

    Eine Einrichtung Ihrer Wahl

    Ansprechpartner

    Personalamt und Kindertagesstätten (Personalamt und Kindertagesstätten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 3

    02829 Markersdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 035829 630 22

    E-Mail: personalamt@gemeinde-markersdorf.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Markersdorf

    • ärztliches Attest
    • Impfnachweise

    Voraussetzungen

    Hinweise für Markersdorf

    • Kinder sind in die Kita (einschließlich Hort) aufzunehmen, wenn ihre Förderung gewährleistet ist und es zu ihrer Förderung nicht einer heilpädagogischen Einrichtung bedarf.

    Über die Aufnahme entscheidet der Träger der Kita.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Markersdorf

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Markersdorf

                   

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Markersdorf

    Kommunale Einrichtungen
    • Suchen Sie sich eine passende Kindertageseinrichtung, die Hortbetreuung anbietet, aus. In größeren Städten und Gemeinden erhalten Sie im Rathaus eine kostenlose Übersicht.
    • Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind infrage kommt.
    • Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn ärztlich untersuchen und bitten Sie zum Nachweis, dass keine gesundheitsbezogenen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung bestehen, um ein Attest.
    • Die Leitung der betreuenden Einrichtung benötigt von Ihnen das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis.
    • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt insbesondere die tägliche Betreuungsdauer.

    Hinweis: Ging Ihr Kind schon als Kindergartenkind in die Einrichtung, müssen Sie kein ärztliches Attest vorlegen.

    Einrichtungen freier Träger und privater Betreiber

    Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten direkt beim freien Träger oder dem Betreiber des Hortes.

    Fristen

    Hinweise für Markersdorf

    • Ihr Kind muss vor der Einschulung im Hort angemeldet werden.
    • Der Betreuungsvertrag endet automatisch, sobald Ihr Kind die vierte Klasse abgeschlossen hat (sechste Klasse im Hort an der Förderschule).

    Kosten

    Hinweise für Markersdorf

    Nach der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Markersdorf:

    Der Elternbeitrag für einen Hortplatz beträgt

    • für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden 67,00 Euro pro Monat
    • für die Betreuungszeit von täglich 5 Stunden 56,00 Euro pro Monat.

    Wird die vertraglich vereinbarten Betreuungsdauer überschritten, werden weitere Entgelte erhoben

    • 2,20 Euro je angefangene Stunde

    Werden mehrere Kinder einer Familie in einer Kindertageseinrichtung betreut, so ermäßigt sich derermittelte Elternbeitrag auf folgende Beträge:

     

    2. Kind

    3. Kind

    4. Kind

    Hort 6 Stunden

    46,90 Euro

    20,10 Euro

    6,70 Euro

    Hort 5 Stunden

    39,20 Euro

    16,80 Euro

    5,60 Euro

     

    Für Alleinerziehende ermäßigt sich der ermittelte Elternbeitrag auf folgende Beträge

     

    1. Kind

    2. Kind

    3. Kind

    4. Kind

    Hort 6 Stunden

    63,65 Euro

    43,55 Euro

    16,75 Euro

    3,35 Euro

    Hort 5 Stunden

    53,20 Euro

    36,40 Euro

    14,00 Euro

    2,80 Euro

     

    Für Gastkinder werden folgende weitere Entgelte erhoben

     

    Tagessatz

    Hort 6 Stunden

    13,40 Euro

    Hort 5 Stunden

    11,20 Euro

     

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Markersdorf

    Öffnungszeiten Hort "Tintenklecks" Markersdorf:

    • von 6:30 - 17:00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en