Hortbetreuung

    Hortplatz (für schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung der vierten Klasse), Anmeldung beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind außerhalb der Unterrichtszeiten in einem Hort betreuen lassen wollen, können Sie dies direkt in der Einrichtung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Kind außerhalb der Unterrichtszeiten in einem Hort betreuen lassen wollen, können Sie dies direkt in der Einrichtung beantragen.

    Die Betreuung kann unterschiedlich organisiert sein. Entweder befindet sich der Hort direkt in der Schule oder das Betreuungsangebot befindet sich in einer gesonderten Einrichtung in unmittelbarer Nähe der Schule. Dabei kann es sich um eine reine Hortbetreuung handeln oder es werden Hortgruppen innerhalb einer Kindertageseinrichtung angeboten. Den Hortplatz beantragen Sie formlos direkt im Hort oder in der Kindertageseinrichtung. Der Träger der Einrichtung können sowohl öffentliche, als auch freie Träger sein.

     

    Ansprechstelle

    Eine Einrichtung Ihrer Wahl

    Ansprechpartner

    Für Kubschütz / Kubšicy wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis ärztliche Untersuchung
    • Impfnachweise

    Voraussetzungen

    • Über die Aufnahme entscheidet der Träger der Kindertageseinrichtung.
    • physische und psychische Gesundheit
    • in manchen Kommunen benötigt man für eine ganztägige Betreuung den Nachweis, dass beide Eltern erwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder dass in der Familie ein besonderer Bedarf an Hilfe besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Kommunale Einrichtungen
    • Suchen Sie sich eine passende Kindertageseinrichtung, die Hortbetreuung anbietet, aus. In größeren Städten und Gemeinden erhalten Sie im Rathaus eine kostenlose Übersicht.
    • Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind infrage kommt.
    • Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn ärztlich untersuchen und weisen Sie so nach, dass keine gesundheitsbezogenen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung bestehen.
    • Die Leitung der betreuenden Einrichtung benötigt von Ihnen den Nachweis der ärztlichen Untersuchung und den Impfnachweis.
    • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt insbesondere die tägliche Betreuungsdauer.

    Hinweis: Ging Ihr Kind schon als Kindergartenkind in die Einrichtung, müssen Sie den Nachweis der ärztlichen Untersuchung nicht erneut vorlegen.

    Einrichtungen freier Träger und privater Betreiber

    Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten direkt beim freien Träger oder dem Betreiber des Hortes.

    Fristen

    • Ihr Kind muss vor der Einschulung im Hort angemeldet werden.
    • Der Betreuungsvertrag endet automatisch, sobald Ihr Kind die vierte Klasse abgeschlossen hat (sechste Klasse im Hort an der Förderschule).

    Kosten

    Die Elternbeiträge werden von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt. Für Alleinerziehende und Eltern mit mehreren Kindern sind Absenkungen vorgesehen.

    • Der Elternbeitrag für den Hort beträgt höchstens 30 % der Personal- und Sachkosten.
    • Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat fest.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en