Hortbetreuung

    Hortplatz (für schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung der vierten Klasse), Anmeldung beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind außerhalb der Unterrichtszeiten in einem Hort betreuen lassen wollen, können Sie dies direkt in der Einrichtung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Kind außerhalb der Unterrichtszeiten in einem Hort betreuen lassen wollen, können Sie dies direkt in der Einrichtung beantragen.

    Viele Grundschulen haben einen Schulhort im Haus, aber auch eine Reihe von gemeinschaftlichen Einrichtungen führen neben Kinderkrippen- und Kindergartengruppen auch Hortgruppen. Den Hortplatz beantragen Sie formlos direkt im Hort oder in der Kindertageseinrichtung.

    Ansprechstelle

    Eine Einrichtung Ihrer Wahl

    Ansprechpartner

    Für Dresden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • ärztliches Attest
    • Impfnachweise

    Voraussetzungen

    • Kinder sind in die Kita (einschließlich Hort) aufzunehmen, wenn ihre Förderung gewährleistet ist und es zu ihrer Förderung nicht einer heilpädagogischen Einrichtung bedarf.

    Über die Aufnahme entscheidet der Träger der Kita.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

                   

    Verfahrensablauf

    kommunale Einrichtungen

    • Suchen Sie sich eine passende Kindertageseinrichtung, die Hortbetreuung anbietet, aus. In größeren Städten und Gemeinden erhalten Sie im Rathaus eine kostenlose Übersicht.
    • Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind infrage kommt.
    • Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn ärztlich untersuchen und bitten Sie zum Nachweis, dass keine gesundheitsbezogenen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung bestehen, um ein Attest.
    • Die Leitung der betreuenden Einrichtung benötigt von Ihnen das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis.
    • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt insbesondere die tägliche Betreuungsdauer.

    Hinweis: Ging Ihr Kind schon als Kindergartenkind in die Einrichtung, müssen Sie kein ärztliches Attest vorlegen.

    Einrichtungen freier Träger und privater Betreiber

    Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten direkt beim freien Träger oder dem Betreiber des Hortes.

    Fristen

    • Ihr Kind muss vor der Einschulung im Hort angemeldet werden.
    • Der Betreuungsvertrag endet automatisch, sobald Ihr Kind die vierte Klasse abgeschlossen hat (sechste Klasse im Hort an der Förderschule).

    Kosten

    Die Elternbeiträge werden von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt. Für Alleinerziehende und Eltern mit mehreren Kindern sind Absenkungen vorgesehen.

    • Der Elternbeitrag für den Hort beträgt höchstens 30 % der Personal- und Sachkosten
    • Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat in einer Satzung fest.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en