Unterschriften Beglaubigung

    Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

    Hinweise für Kottmar

    Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Kottmar

    Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

    Amtlich beglaubigt werden auch Handzeichen, das heißt aus Buchstaben oder aus sonstigen Symbolen bestehende Zeichen von Personen, die nicht schreiben können.

    Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift können die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen und die Gemeinden, Verwaltungsverbände und Landkreise vornehmen, in deren jeweiligen Bereich sich Ihr Wohnort befindet. Das unterzeichnete Schriftstück muss dabei:

    • zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden
      oder
    • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sein.

    Außerdem sind für bestimmte Rechtsgeschäfte besondere Formen der Beglaubigung (zum Beispiel Beglaubigung durch einen Notar *) erforderlich.

    Beglaubigung durch den Notar

    Besonderheiten gelten für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt.

    Das Gesetz schreibt häufig für Willenserklärungen oder Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts die öffentliche Beglaubigung vor. Dazu gehören beispielsweise:

    • Erklärung über den Ehenamen nach der Eheschließung (diese kann auch das Standesamt beglaubigen, bei dem die Ehe geschlossen wurde)
    • Erklärung über den Geburtsnamen eines Kindes nach Beurkundung der Geburt, wenn die Eltern keinen Ehenamen führen, aber ihnen die Sorge gemeinsam zusteht
    • Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft, soweit sie nicht zur Niederschrift des Nachlassgerichts abgegeben wird
    • Anmeldung zum Vereinsregister
    • Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister

    Hinweis: Die strengste Form der öffentlichen Beglaubigung ist die Beurkundung. Mit dieser wird die Echtheit des Dokumentes, also des Inhalts selbst, bezeugt.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt (Einwohnermeldeamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 62

    02739 Kottmar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3586 780436

    Fax: +49 3586 780439

    E-Mail: Sandra.Wehland@gemeinde-kottmar.de

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    Amtsgericht Zittau mit Zweigstelle Löbau (Amtsgericht Zittau mit Zweigstelle Löbau)

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    Hausanschrift

    Lessingstraße 1

    02763 Zittau

    Lieferanschrift

    Postfach 15 55

    02755 Zittau

    Kontakt

    Fax: +49 (0)3583 759-030

    Telefon Festnetz: +49 (0)3583 759-100

    Internet

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    Rechts- und Kommunalamt (Rechts- und Kommunalamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 24

    02826 Görlitz

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    E-Mail: rechtsamt@kreis-gr.de

    Telefon Festnetz: +49 3581 663-9101

    Internet

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    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 62

    02739 Kottmar

    Kontakt

    E-Mail: Karla.Tietze@gemeinde-kottmar.de

    Fax: +49 3586 7804-39

    Telefon Festnetz: +49 3586 7804-31

    Sprachversion

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    Notariate (Notariate)

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    Bürgerbüro Zittau (Bürgerbüro Zittau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustadt 15

    02763 Zittau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

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    Bürgerbüros Weißwasser und Löbau (Bürgerbüros Weißwasser und Löbau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 20

    02708 Löbau

    Hausanschrift

    Dr.-Altmann-Straße 6

    02943 Weißwasser/O.L.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    Internet

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kottmar

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Schriftstück, auf dem die Unterschrift geleistet werden soll oder auf dem die Unterschrift bereits geleistet wurde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kottmar

    • Das Original des Schriftstücks wurde von einer Behörde ausgestellt oder die Abschrift (beziehungsweise Kopie) wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kottmar

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Kottmar

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kottmar

    Unterschriften und Handzeichen sollen von der zuständigen Stelle in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt werden. Deshalb müssen Sie persönlich das entsprechende Schriftstück vorlegen, auf dem Sie die Unterschrift leisten wollen oder auf dem Sie die Unterschrift bereits geleistet haben.

    Anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses stellt der Mitarbeiter Ihre Identität fest. In seiner Gegenwart unterschreiben Sie das Schriftstück oder erkennen die bereits geleistete Unterschrift als Ihre an. Anschließend wird der Beglaubigungsvermerk angebracht.

    Der Beglaubigungsvermerk enthält:
    • die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist
    • die genaue Bezeichnung derjenigen Person, deren Unterschrift beglaubigt wird
    • die Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in ihrer Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist
    • bei Beglaubigung durch eine Behörde: Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist
    • Ort und Tag der Beglaubigung
    • bei Beglaubigung durch eine Behörde: Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten
    • bei Beglaubigung durch einen Notar: Unterschrift des Notars
    • Dienstsiegel
    Zur Aufbewahrung bei Gericht

    Besonderheiten gelten bei der Beglaubigung der Zeichnung einer Namensunterschrift durch den Notar, die zur Aufbewahrung beim Gericht bestimmt ist (zum Beispiel im Rahmen der Eintragung in das Handelsregister): Hier muss die Unterschrift in Gegenwart des Notars geleistet werden. Dies soll in dem Beglaubigungsvermerk festgehalten werden.

    Fristen

    Hinweise für Kottmar

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kottmar

    in der Regel keine

    Kosten

    Hinweise für Kottmar

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kottmar

    Zusätzlich zum Rechts- und Kommunalamt könnnen Sie auch in den Bürgerbüros des Landkreises Görlitz den Service der Beglaubigung von Kopien und Abschriften in Anspruch nehmen.

     

    Für Besuche in den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en