• Oschatz (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

Schäden an Staatsstraßen melden

Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig.

Beschreibung

Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig.

Wenn Sie Schäden an Staatsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Führt die Straße durch eine Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern, informieren Sie die dortige Stadtverwaltung.

Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.

Ansprechpartner

Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) (Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV))

Adresse

Postfachadresse

Postfach 100763

01077 Dresden

Hausanschrift

Stauffenbergallee 24

01099 Dresden

Kontakt

Telefon Festnetz: 0351 8139 0

Fax: 0351 8139 1090

E-Mail: poststelle@lasuv.sachsen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie haben einen Schaden an einer Staatsstraße festgestellt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.

Fristen

keine

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en