Schäden an Staatsstraßen melden
Beschreibung
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig.
Wenn Sie Schäden an Staatsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Führt die Straße durch eine Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern, informieren Sie die dortige Stadtverwaltung.
Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Ansprechpartner
Fachgebiet Tiefbau (Fachgebiet Tiefbau)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100277
08506 Plauen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus Stadt Plauen) Mo 09:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvereinbarung) Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Eigenbetrieb Gebäude und Anlagenverwaltung) Mo 09:00 - 15:00 Uhr nur nach Vereinbarung Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 17:00 Uhr Fr 09:00 - 13:00 Uhr nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03741 291 1680
E-Mail: poststelle@plauen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Schaden an einer Staatsstraße festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen