Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

    Schäden an Staatsstraßen melden

    Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig.

    Beschreibung

    Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig.

    Wenn Sie Schäden an Staatsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Führt die Straße durch eine Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern, informieren Sie die dortige Stadtverwaltung.

    Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Tiefbau (Fachgebiet Tiefbau)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Reichenbacher Straße 34

    08527 Plauen

    Hausanschrift

    Unterer Graben 1

    08523 Plauen

    Postfachadresse

    Postfach 100277

    08506 Plauen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus Stadt Plauen) Mo 09:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvereinbarung) Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Eigenbetrieb Gebäude und Anlagenverwaltung) Mo 09:00 - 15:00 Uhr nur nach Vereinbarung Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 17:00 Uhr Fr 09:00 - 13:00 Uhr nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03741 291 1680

    E-Mail: poststelle@plauen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Schaden an einer Staatsstraße festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en