Förderdarlehen der Rentenbank für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft - Nr. 251 Gewährung

    Förderkredit "Wachstum und Wettbewerb" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

    Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft und trägt damit sowohl zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors als auch der Wirtschaftskraft ländlicher Räume im Allgemeinen bei.

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Nr. 251 und Nr. 263

    Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft und trägt damit sowohl zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors als auch der Wirtschaftskraft ländlicher Räume im Allgemeinen bei.

    Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, Artikel 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten.

    Welche Vorhaben werden finanziert?
    • Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen
    • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, zum Beispiel Produktionsanlagen, Geschäftsausstattungen, Ausrüstungsgüter
    • Erwerb von Grundstücken
    • Kauf von Maschinen und Fahrzeugen
    • allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den oben genannten Investitionen

    Grundsätzlich stehen die Förderdarlehen in diesem Programm auch zur Refinanzierung von Leasingobjekten zur Verfügung.

    Von der Förderung sind ausgenommen:

    • alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
    • Erwerb von Betriebsmitteln
    • Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
    Konditionen

    Art der Förderung
    zinsgünstiges Darlehen

    Höhe
    bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

    Finanzierungsanteil
    bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme

    Auszahlung
    100 %

    Laufzeit
    4 bis 30 Jahre

    Tilgung

    Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

    Zinsbindung
    bis maximal 10 Jahre

    Sicherheiten
    bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

    Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

    Ansprechstelle
    Kreditinstitut (Hausbank)

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftliche Rentenbank (Landwirtschaftliche Rentenbank)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 2

    60313 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 101445

    60014 Frankfurt am Main

    Kontakt

    E-Mail: office@rentenbank.de

    Fax: +49 69 2107-6444

    Telefon Festnetz: +49 69 2107-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte
    • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie forstwirtschaftliche Unternehmen
    Fördervoraussetzungen

    Die geplanten Investitionen dienen

    • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
    • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
    • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder
    • einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

    • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
    • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.

    Fristen

    • Beantragung: vor Beginn Ihres Vorhabens
    • Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2024

    Kosten

    • Kreditzinsen
    • Bearbeitungsgebühr
      • Darlehenssumme ≤ EUR 125.000: bis zu 1 Prozent
      • Darlehenssumme > EUR 125.000: max. EUR 1.250

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en