Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen

    Wunschkennzeichen beantragen

    Normalerweise wird Ihnen bei der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens eine Buchstaben- und Zahlenkombination gegeben, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wenn Sie jedoch zum Beispiel eine Buchstabenkombination mit Ihren Namensinitialen, eine bestimmte Zahlenfolge oder eine Abkürzung für Ihren Firmennamen möchten, können Sie ein Kennzeichen auch als Wunschkennzeichen beantragen, soweit es verfügbar ist.

    Beschreibung

    Normalerweise wird Ihnen bei der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens eine Buchstaben- und Zahlenkombination gegeben, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wenn Sie jedoch zum Beispiel eine Buchstabenkombination mit Ihren Namensinitialen, eine bestimmte Zahlenfolge oder eine Abkürzung für Ihren Firmennamen möchten, können Sie ein Kennzeichen auch als Wunschkennzeichen beantragen, soweit es verfügbar ist.

    Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Wunschkennzeichens besteht nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde (KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Macherstraße 55

    01917 Kamenz

    Besucheranschrift

    Schloßplatz 2

    02977 Hoyerswerda

    Besucheranschrift

    Macherstraße 55

    01917 Kamenz

    Besucheranschrift

    Rathenauplatz 1

    02625 Bautzen

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerschein@lra-bautzen.de

    Telefon Festnetz: 03591 5251 36200

    Telefon Festnetz: 03591 5251 36363

    Telefon Festnetz: 03591 5251 36290

    Fax: 03591 5250 36200

    E-Mail: kfz-zulassung@lra-bautzen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zuteilung von Kennzeichen
    • § 10 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Oldtimerkennzeichen
    • § 10 Absatz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Saisonkennzeichen
    • Anlage 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Erkennungsnummern der Kennzeichen
    • Anlage 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Ausgestaltung der Kennzeichen
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Die Vergabe eines Wunschkennzeichens kann im Rahmen der Zulassungs- und Umschreibungsverfahren bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen – sofern in diesen Verfahren die Zuteilung eines Kennzeichens vorgesehen ist.

    Bei den meisten Zulassungsbehörden kann das Wunschkennzeichen vorab reserviert werden. Die Reservierung kann je nach Angebot der Behörde persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Beachten Sie die möglicherweise unterschiedliche Reservierungsdauer.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens: EUR 10,20
    • für eine Vorabreservierung: zusätzlich EUR 2,60

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en