Wunschkennzeichen beantragen
Beschreibung
Normalerweise wird Ihnen bei der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens eine Buchstaben- und Zahlenkombination gegeben, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wenn Sie jedoch zum Beispiel eine Buchstabenkombination mit Ihren Namensinitialen, eine bestimmte Zahlenfolge oder eine Abkürzung für Ihren Firmennamen möchten, können Sie ein Kennzeichen auch als Wunschkennzeichen beantragen, soweit es verfügbar ist.
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Wunschkennzeichens besteht nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
SG Kfz-Zulassungsbehörde (SG Kfz-Zulassungsbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120020
01001 Dresden
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 4888008
E-Mail: kfz-zulassung@dresden.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zuteilung von Kennzeichen
- § 10 Absatz 1 FZV – Oldtimerkennzeichen
- § 10 Absatz 3 FZV – Saisonkennzeichen
- Anlage 1 FZV – Erkennungsnummern der Kennzeichen
- Anlage 4 FZV – Ausgestaltung der Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Die Vergabe eines Wunschkennzeichens kann im Rahmen der Zulassungs- und Umschreibungsverfahren bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen – sofern in diesen Verfahren die Zuteilung eines Kennzeichens vorgesehen ist.
Bei den meisten Zulassungsbehörden kann das Wunschkennzeichen vorab reserviert werden. Die Reservierung kann je nach Angebot der Behörde persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Beachten Sie die möglicherweise unterschiedliche Reservierungsdauer.
Fristen
keine
Kosten
- für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens: EUR 10,20
- für eine Vorabreservierung: zusätzlich EUR 2,60
Gültigkeitsgebiet
Sachsen