Bewohnerparkausweis Erteilung

    Parkausweis für Bewohner beantragen

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Durch dieses System werden die Bewohner und Bewohnerinnen bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern und Autofahrerinnen bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz.

    Beschreibung

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Durch dieses System werden die Bewohner und Bewohnerinnen bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern und Autofahrerinnen bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz.

    Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Verkehr (Sachgebiet Verkehr)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Fleischmarkt 1

    02625 Bautzen

    Hausanschrift

    Innere Lauenstraße 1

    02625 Bautzen

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@bautzen.de

    Fax: +49 3591 534-322

    Telefon Festnetz: +49 3591 534-311

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führerschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • gegebenenfalls Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin, wenn der Antrag nicht von dieser Person gestellt wird

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im Bewohnerparkgebiet einen Wohnsitz gemeldet haben und dort auch tatsächlich wohnen.
    • Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden.
    • Im Falle der Nutzung eines nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuges ist eine Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin erforderlich, aus der hervorgeht, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen ist.

    Von den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen kann die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Im Zweifel sollten Sie sich daher bei der zuständigen Stelle über die lokalen Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung ist je nach Regelung der Stadt oder Gemeinde persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

    Im Falle der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadtverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.

    Fristen

    ­

    Kosten

    entsprechend der jeweiligen örtlichen Satzung

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en