Parkausweis für Bewohner beantragen
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Beschreibung
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Durch dieses System werden die Bewohner und Bewohnerinnen bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern und Autofahrerinnen bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna (Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1352
09205 Limbach-Oberfrohna
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gegebenenfalls Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin, wenn der Antrag nicht von dieser Person gestellt wird
Voraussetzungen
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
- Sie müssen im Bewohnerparkgebiet einen Wohnsitz gemeldet haben und dort auch tatsächlich wohnen.
- Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden.
- Im Falle der Nutzung eines nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuges ist eine Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin erforderlich, aus der hervorgeht, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen ist.
Von den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen kann die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Im Zweifel sollten Sie sich daher bei der zuständigen Stelle über die lokalen Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
- § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gegebenenfalls in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Rechtsbehelf
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Die Beantragung ist je nach Regelung der Stadt oder Gemeinde persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Im Falle der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadtverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.
Fristen
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Kosten
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,- Euro pro Jahr und pro Fahrzeug fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Bei Änderung des Kfz-Kennzeichens, Verlust etc. können weitere Gebühren erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen