Jagdschein Änderung
Jagdschein, Adressänderung melden
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die Adresse in Ihrem Jagdschein ändern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die Adresse in Ihrem Jagdschein ändern lassen.
Ansprechpartner
Ordnungs-/Gewerberecht (inkl. Waffen- und Jagdrecht) (Ordnungs-/Gewerberecht (inkl. Waffen- und Jagdrecht))
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Besucheranschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03521 725-1441
Fax: 03521 725-1400
E-Mail: koa.gewerbe@kreis-meissen.de
E-Mail: koa.waffen@kreis-meissen.de
E-Mail: koa.jagd@kreis-meissen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- bei Verlängerung des Jagdscheins: Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) – Jagdschein, Jägerprüfung, Falknerprüfung
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Adressänderung in Ihrem Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen. Wenn Sie eine andere Person damit beauftragen, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze anstehen sollte.
Fristen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen