Jagdschein Änderung
Jagdschein, Adressänderung melden
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die Adresse in Ihrem Jagdschein ändern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die Adresse in Ihrem Jagdschein ändern lassen.
Ansprechpartner
12200 Sachgebiet Polizei- und Gewerberecht (12200 Sachgebiet Polizei- und Gewerberecht)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3733 831 5184
Fax: +49 3733 831 5179
E-Mail: ordnungsrecht@kreis-erz.de
E-Mail: gewerberecht@kreis-erz.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- bei Verlängerung des Jagdscheins: Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Jagdschein
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) – Jagdschein, Jägerprüfung, Falknerprüfung
Rechtsbehelf
Widerspruch, Näheres im Bescheid.
Verfahrensablauf
Die Adressänderung in Ihrem Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen. Wenn Sie eine andere Person damit beauftragen, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze anstehen sollte.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen