Amtliche Kennzeichnung für auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrende Kleinfahrzeuge
Beschreibung
Kleinfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen und mit einer Antriebsmaschine ausgestattet sind, deren Nutzleistung gleich oder mehr 2,21 kW beträgt, bedürfen eines amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichens.
Änderungen in einem bereits ausgestellten Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen sind der ausstellenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Der Ausweis ist zur Berichtigung vorzulegen, insbesondere bei Eigentumswechsel, Wohnungswechsel, Änderungen technischer Art (z.B. Motorwechsel), bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens oder bei Abmeldung.
Ansprechpartner
Schifffahrt (Schifffahrt)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon Festnetz: +49 351 825 3641
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass (Kopie)
- Rechnungen/Kaufverträge oder schriftliche Erklärung des Eigentümers für Kleinfahrzeug (Boot) und Motor(en) (Kopie)
- Konformitätserklärung (Kopie)
Hinweis: Im Falle eines Eigenbaues ist von diesem mindestens ein Foto vorzulegen. Die Vorlage weiterer Unterlagen, insbesondere weitere Fotos oder Konstruktionszeichnungen, kann verlangt werden.
Voraussetzungen
gültiges amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens stellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Bootes beziehungsweise Kleinfahrzeugs.
- Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
- Die zuständige Stelle (siehe –> Zuständige Stelle) teilt das amtliche Kennzeichen zu und stellt Ihnen einen Ausweis über das zugeteilte Kennzeichen aus.
Fristen
keine
Kosten
EUR 18,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen