Amtliches Kennzeichen für auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrende Kleinfahrzeuge Zuteilung

    Amtliche Kennzeichnung für auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrende Kleinfahrzeuge

    Kleinfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen und mit einer Antriebsmaschine ausgestattet sind, deren Nutzleistung gleich oder mehr 2,21 kW beträgt, bedürfen eines amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichens.

    Beschreibung

    Kleinfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen und mit einer Antriebsmaschine ausgestattet sind, deren Nutzleistung gleich oder mehr 2,21 kW beträgt, bedürfen eines amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichens.

    Änderungen in einem bereits ausgestellten Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen sind der ausstellenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Der Ausweis ist zur Berichtigung vorzulegen, insbesondere bei Eigentumswechsel, Wohnungswechsel, Änderungen technischer Art (z.B. Motorwechsel), bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens oder bei Abmeldung.

    Ansprechpartner

    Schifffahrt (Schifffahrt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olbrichtplatz 1

    01099 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: post@lds.sachsen.de

    Telefon Festnetz: +49 351 825 3641

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass (Kopie)
    • Rechnungen/Kaufverträge oder schriftliche Erklärung des Eigentümers für Kleinfahrzeug (Boot) und Motor(en) (Kopie)
    • Konformitätserklärung (Kopie)

    Hinweis: Im Falle eines Eigenbaues ist von diesem mindestens ein Foto vorzulegen. Die Vorlage weiterer Unterlagen, insbesondere weitere Fotos oder Konstruktionszeichnungen, kann verlangt werden.

    Voraussetzungen

    ­­gültiges amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens stellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Bootes beziehungsweise Kleinfahrzeugs.

    • Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
    • Die zuständige Stelle (siehe –> Zuständige Stelle) teilt das amtliche Kennzeichen zu und stellt Ihnen einen Ausweis über das zugeteilte Kennzeichen aus.

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 18,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en