Amtliches Kennzeichen für Boote und andere Kleinfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen
Beschreibung
Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens
Sie dürfen ein deutsches Kleinfahrzeug nur führen, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Eigentümerwechsel wie auch Namens- oder Adressänderung müssen den ausstellenden Stellen unverzüglich mitgeteilt werden.
Ansprechpartner
Schifffahrt (Schifffahrt)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon Festnetz: +49 351 825 3641
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass (Kopie)
- Rechnungen/Kaufverträge oder schriftliche Erklärung des Eigentümers für Kleinfahrzeug (Boot) und Motor(en) (Kopie)
- Konformitätserklärung (Kopie)
Hinweis: Im Falle eines Eigenbaues ist von diesem mindestens ein Foto vorzulegen. Die Vorlage weiterer Unterlagen, insbesondere weitere Fotos oder Konstruktionszeichnungen, kann verlangt werden.
Voraussetzungen
gültiges amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens stellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Bootes beziehungsweise Kleinfahrzeugs.
- Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).
- Die Landesdirektion Sachsen teilt das amtliche Kennzeichen zu und stellt Ihnen einen Ausweis über das zugeteilte Kennzeichen aus.
Fristen
keine
Kosten
EUR 18,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen