Einstiegsgeld beantragen
Beschreibung
Einstiegsgeld nach § 16b Zweites Buch Sozialgesetzbuch/SGB II beantragen
Ziel ist die Überwindung und nicht die Reduzierung von Hilfebedürftigkeit der Beziehenden von Bürgergeld, die eine selbstständige Tätigkeit oder unselbstständige Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Woche aufnehmen und dadurch die Arbeitslosigkeit beenden.
Das Einstiegsgeld kann längstens für 24 Monate nach Existenzgründung beziehungsweise Aufnahme der Erwerbstätigkeit gewährt werden.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Neugründung (alleine oder im Team)
- Übernahme eines Betriebs
- erneute Existenzgründung ("Zweite Chance")
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer*
Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach der Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)
Höhe
in der Regel 50 Prozent der Regelleistung des Bürgergeldes
Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt von der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit des Antragstellers und der Anzahl der Angehörigen ab. Sie wird von der jeweiligen Integrationsfachkraft / Fallmanager der zuständigen Stelle individuell festgelegt.
Dauer des Bezuges
- maximal 24 Monate, wobei der Zuschuss gegebenenfalls in kürzeren Bewilligungsabschnitten (in der Regel sechs Monate) gezahlt wird
- nur für die Dauer der Erwerbstätigkeit / Selbstständigkeit
Wenn die Förderung länger als sechs Monate dauern soll, so wird in der Regel der Zuschuss gekürzt (Zuschussdegression).
Auszahlung
monatlich, jeweils am Monatsende
Hinweis: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (zum Beispiel Krediten) ist möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung kann Ihnen nicht gewährt werden.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Radebeul (Geschäftsstelle Radebeul)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 45555-00
E-Mail: Radebeul@arbeitsagentur.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei Existenzgründung:
- aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
- gegebenenfalls weitere Nachweise für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, zum Beispiel Unfallversicherung, Geschäftshaftpflicht
- Kopie der Gewerbeanmeldung beziehungsweise Meldung beim Finanzamt bei Freiberuflern
- Liquiditätsplan
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben zusätzlich:
- entsprechende Erlaubnis
Bereits vor der Gewerbeanmeldung müssen Sie einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes stellen.
Bei Handwerksberufen zusätzlich:
- Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes
Bei Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit:
- Kopie des Arbeitsvertrages
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Arbeitnehmer (natürliche Personen), die
- Bürgergeld beziehen und
- vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit arbeitslos waren.
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine erfolgreiche Eingliederung in das Erwerbsleben kann anderweitig nicht sichergestellt werden.
- Die Höhe der Entlohnung und die Art der Tätigkeit dürfen nicht gegen Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Bei Existenzgründung
- tragfähiges Unternehmenskonzept
- selbstständige Tätigkeit hat hauptberuflichen Charakter
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
- unselbstständige Tätigkeit im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Woche
Einstiegsgeld ist eine individuelle Förderung für die Gründerperson. Wenn Sie nicht die Gründung eines Einzelunternehmens, sondern eine Teamgründung planen, können Sie und / oder Ihr(e) Partner individuell Einstiegsgeld oder andere personenbezogene Förderungen beantragen.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei
- bereits bestehender Erwerbstätigkeit in hauptberuflichem Umfang,
- Vollendung des 65. Lebensjahres (ab Beginn des Folgemonats erlischt der Anspruch auf Einstiegsgeld).
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Leistungen zur Eingliederung
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie zunächst Einstiegsgeld bei der örtlich zuständigen Stelle.
- Den Antrag können Sie persönlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder online stellen.
- Als Antragszeitpunkt gilt der Tag, an dem Sie gegenüber der zuständigen Stelle Ihr Interesse an der Förderung erklären.
- Die Antragsformulare werden Ihnen zugesandt beziehungsweise bei persönlicher Vorsprache ausgehändigt (Antragstellung online möglich).
Unternehmensgründung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten,
- erstellen Sie anschließend ein Unternehmenskonzept für Ihr Vorhaben.
- Legen Sie den Zeitpunkt für die Gründung fest und geben Sie dieses Datum bei der Gewerbeanmeldung an (bei Freiberuflern: Datum der Meldung beim Finanzamt).
Mit Beginn der selbstständigen Tätigkeit endet auch Ihre Arbeitslosigkeit.
- Nach der formalen Unternehmensgründung reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle das ausgefüllte Formular "Antrag auf Gewährung von Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit" sowie die weiteren Unterlagen ein.
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen möchten, reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle so bald als möglich folgende Unterlagen ein:
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Gewährung von Einstiegsgeld zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit" und
- Arbeitsvertrag, aus dem das wöchentliche Stundenausmaß und die Entlohnung ersichtlich sind.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen.
Fristen
Zeitpunkt der Antragstellung: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
Abgabefrist: keine
Kosten
Antragstellung: keine
Im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung können jedoch weitere Kosten entstehen, etwa für:
- Anmeldung eines Gewerbes,
- Erlaubnisse,
- fachkundige Stellungnahme,
- Eintrag in Handwerksrolle,
- Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen