Erlaubnis besonderer Veranstaltungen nach Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Erteilung

    Wassersportliche Veranstaltung beantragen

    Eine sportliche Veranstaltung, Wasserfestlichkeit oder sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen kann, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, für sächsische Landesgewässer der Landesdirektion Sachsen.

    Beschreibung

    Eine sportliche Veranstaltung, Wasserfestlichkeit oder sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen kann, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, für sächsische Landesgewässer der Landesdirektion Sachsen.

    Ansprechpartner

    Schifffahrt (Schifffahrt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olbrichtplatz 1

    01099 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: post@lds.sachsen.de

    Telefon Festnetz: +49 351 825 3641

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Kartenausschnitt, Skizzen, Übersichten und Ähnliches

    Voraussetzungen

    mögliche Beeinträchtigungen für Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die wassersportliche Veranstaltung schriftlich formlos bei der Landesdirektion Sachsen (–>Zuständige Stelle).

    Ihr Antrag muss enthalten:

    • die genaue Anschrift des Veranstalters
    • eine eingehende Beschreibung über Art und Umfang der Veranstaltung
    • die geschätzte Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer
    • Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung (Zeitangabe über die einzelnen Pausen während der Veranstaltung)
    • eine genaue Beschreibung von Veranstaltungsraum, Veranstaltungsfläche und dem Abstand vom Ufer
    • die Anschrift der für die Veranstaltung verantwortlichen Person (mit Mobiltelefonnummer)
    • Art und Anzahl der eingeplanten Sicherungs- und Rettungskräfte

    Das unterzeichnete Antragsschreiben reichen Sie (gegebenenfalls mit erforderlichen Unterlagen) auf dem Postweg ein.

    Hinweise:

    • Sind besondere Absperrungen oder Bahnmarkierungen durch Bojen vorgesehen, müssen Sie diese näher beschreiben (Skizze, Kartenausschnitt).
    • Planen Sie eine Schifffahrtssperre für die Veranstaltung, so fassen Sie diese möglichst kurz, begründen Sie das Erfordernis eingehend. Schifffahrtssperren können für wassersportliche Veranstaltungen nur im Ausnahmefall genehmigt werden. Die Ausführung der Schifffahrtssperre ist kostenpflichtig.

    Fristen

    • Beantragung: mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung

    Hinweis: Wird die Veranstaltung verlegt oder fällt eine genehmigte Veranstaltung aus, müssen Sie die Schifffahrtsbehörde unverzüglich davon unterrichten.

    Kosten

    entsprechend dem Verwaltungsaufwand

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en