• Hirschstein (Landkreis Meißen, Sachsen)
Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung

Kaufpreissammlung, Auskunft beantragen

Zur Ermittlung von Grundstückswerten gibt es im Freistaat Sachsen selbstständige und unabhängige Gutachterausschüsse. Deren Aufgabe ist es, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Zu diesem Zweck führen sie eine Kaufpreissammlung, werten diese aus und ermitteln Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.

Beschreibung

Zur Ermittlung von Grundstückswerten gibt es im Freistaat Sachsen selbstständige und unabhängige Gutachterausschüsse. Deren Aufgabe ist es, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Zu diesem Zweck führen sie eine Kaufpreissammlung, werten diese aus und ermitteln Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Gutachterausschuss/Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Meißen (Gutachterausschuss/Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Meißen)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 10 01 52

01651 Meißen

Hausanschrift

Remonteplatz 8

01558 Großenhain

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3521 725 2191

Fax: +49 3521 725 2100

E-Mail: gutachterausschuss@kreis-meissen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

schriftlicher Antrag

Voraussetzungen

Die antragstellende Person muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft machen.

  • Die Auskunft ist auf solche Auskünfte begrenzt, für die ein berechtigtes Interesse besteht. Wird beispielsweise mit der Auskunft die Ermittlung des Verkehrswerts eines bestimmten Grundstücks bezweckt, dürfen Kaufpreise nur in dem Umfang bekannt gegeben werden, wie sie als Vergleichspreise in Betracht kommen können.
  • Der Auskunft dürfen keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Betroffenen entgegenstehen.
  • Eine sachgerechte Verwendung der Daten muss gewährleistet sein.
  • Die im Rahmen der Auskunft übermittelten Daten dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erteilt worden sind, verwendet werden.
  • Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

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Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe –> Zuständige Stelle). Wenn ein spezielles Antragsformular vorhanden ist, verwenden Sie bitte dieses.
  • Die Auskünfte werden grundstücksbezogen erteilt, wobei der Name und die Anschrift des Eigentümers oder sonstiger berechtigter Personen nicht mitgeteilt werden dürfen.

Fristen

keine

Kosten

Gebühren und Auslagen: durch kommunale Satzung festgelegt

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en