Datenschutz - Verarbeitung von Daten einschränken
Beschreibung
Sie können von dem Verantwortlichen unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen.
Eine Verarbeitung ist dann nur noch möglich
- mit Ihrer Einwilligung.
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person.
- aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats.
Hinweis: Im Bereich der polizeilichen, justiziellen oder nachrichtendienstlichen Vearbeitung bestehen Sonderregelungen, die inhaltlich jedoch weitgehend Art. 18 Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Gelenau/Erzgeb. wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ein Anspruch auf Einschränkung der Verarbeitung ist möglich:
- wenn Sie die Richtigkeit der zu Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten bestreiten; in diesem Fall dauert die Einschränkung so lange, wie der/die Verantwortliche braucht, um die Richtigkeit Ihrer Daten zu überprüfen
- wenn die Verarbeitung Ihrer Daten rechtswidrig ist; in diesem Fall können Sie die Einschränkung statt der Löschung verlangen
- wenn der/die Verantwortliche Ihre Daten nicht länger benötigt, Sie sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen
- wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe der/des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Hinweis: Die Einschränkung der Verarbeitung lässt die Anbietungspflicht der Ihre Daten tragenden Unterlagen an das zuständige Archiv nach dem Archivgesetz für den Freistaat Sachsen unberührt.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 18 Datenschutz-Grundverordnung – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Rechtsbehelf
Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten; Klage gegen den/die Verantwortliche
Verfahrensablauf
- Ist eine der Voraussetzungen gegeben, dann können Sie schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in sonstiger Form bei der handelnden öffentlichen Stelle die Einschränkung beantragen.
- Der/die Verantwortliche muss Sie unterrichten, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel ein Monat
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen