• Struppen (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen)
Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

Altlastenkataster, Auskunft beantragen

Im sächsischen Altlastenkataster sind Informationen zu Altlasten bzw. altlastenverdächtigen Flächen erfasst.

Beschreibung

Im sächsischen Altlastenkataster sind Informationen zu Altlasten bzw. altlastenverdächtigen Flächen erfasst.

Altlastenverdächtige Flächen können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss und von denen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

Auf Anfrage erteilt Ihnen die zuständige Stelle Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück/ Flurstück eine Altlast bzw. altlastverdächtige Fläche vorliegt. Zuständig sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Referat Abfall/Boden/Altlasten (Referat Abfall/Boden/Altlasten)

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Mit der Bitte um vorherige Terminabstimmung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Sebnitz abweichend: 09:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Sebnitz abweichend: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Sebnitz abweichend: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sebnitz abweichend: 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03501 515-3440

E-Mail: abfall.boden.altlasten@landratsamt-pirna.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen Auskünfte zu Verdachtsfällen und hilft Ihnen bei:

  • der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser
  • Bauvorhaben auf Verdachtsflächen
  • Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Auskünfte werden innerhalb eines Monats erteilt.

Kosten

  • für die Beratung: keine
  • für detaillierte Auskünfte: Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

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