Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlastenkataster, Auskunft beantragen

    Im sächsischen Altlastenkataster sind Informationen zu Altlasten bzw. altlastenverdächtigen Flächen erfasst.

    Beschreibung

    Im sächsischen Altlastenkataster sind Informationen zu Altlasten bzw. altlastenverdächtigen Flächen erfasst.

    Altlastenverdächtige Flächen können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss und von denen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

    Auf Anfrage erteilt Ihnen die zuständige Stelle Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück/ Flurstück eine Altlast bzw. altlastverdächtige Fläche vorliegt. Zuständig sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Chemnitz (Stadt Chemnitz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    09111 Chemnitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0371 115

    E-Mail: d115@stadt-chemnitz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen Auskünfte zu Verdachtsfällen und hilft Ihnen bei:

    • der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser
    • Bauvorhaben auf Verdachtsflächen
    • Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Auskünfte werden innerhalb eines Monats erteilt.

    Kosten

    • für die Beratung: keine
    • für detaillierte Auskünfte: Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024 (von: 1)

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    Sprache: de

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