Altlastenkataster, Auskunft beantragen
Beschreibung
Im sächsischen Altlastenkataster sind Informationen zu Altlasten bzw. altlastenverdächtigen Flächen erfasst.
Altlastenverdächtige Flächen können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss und von denen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Auf Anfrage erteilt Ihnen die zuständige Stelle Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück/ Flurstück eine Altlast bzw. altlastverdächtige Fläche vorliegt. Zuständig sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte.
Online-Dienste
- Bad Muskau / Mužakow
- Beiersdorf
- Bernstadt a. d. Eigen
- Bertsdorf-Hörnitz
- Boxberg/O.L. / Hamor
- Dresden
- Dürrhennersdorf
- Ebersbach-Neugersdorf
- Gablenz / Jabłońc
- Görlitz
- Groß Düben / Dźěwin
- Großschönau
- Großschweidnitz
- Hähnichen
- Hainewalde
- Herrnhut
- Hohendubrau / Wysoka Dubrawa
- Horka
- Jonsdorf
- Kodersdorf
- Königshain
- Kottmar
- Krauschwitz i.d. O.L. / Krušwica
- Kreba-Neudorf / Chrjebja-Nowa Wjes
- Lawalde
- Leipzig
- Leutersdorf
- Löbau
- Markersdorf
- Mittelherwigsdorf
- Mücka / Mikow
- Neißeaue
- Neusalza-Spremberg
- Niesky
- Oderwitz
- Olbersdorf
- Oppach
- Ostritz
- Oybin
- Quitzdorf am See
- Reichenbach/O.L.
- Rietschen / Rěčicy
- Rosenbach
- Rothenburg/O.L.
- Schleife / Slepo
- Schönau-Berzdorf a. d. Eigen
- Schönbach
- Schöpstal
- Seifhennersdorf
- Trebendorf / Trjebin
- Vierkirchen
- Waldhufen
- Weißkeißel / Wuskidź
- Weißwasser/O.L.
- Zittau
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Sächsische Altlastenkataster (VwVSächsAltK)
- Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen Auskünfte zu Verdachtsfällen und hilft Ihnen bei:
- der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser
- Bauvorhaben auf Verdachtsflächen
- Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Auskünfte werden innerhalb eines Monats erteilt.
Kosten
- für die Beratung: keine
- für detaillierte Auskünfte: Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen