Vorgesehen zum Löschen - Bodenrichtwertkarte Auszug

    Bodenrichtwerte, Auskunft beantragen

    Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter Grundstücksfläche für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem Grundlage der Verkehrswertermittlung.

    Beschreibung

    Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter Grundstücksfläche für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem Grundlage der Verkehrswertermittlung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    SG Grundlagenermittlung / Geschäftsstelle Gutachterausschuss (SG Grundlagenermittlung / Geschäftsstelle Gutachterausschuss)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ammonstraße 74

    01067 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 120020

    01001 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 488 4071

    E-Mail: grundstueckswertermittlung@dresden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

     

    Voraussetzungen

    Eine Auskunft über Bodenrichtwerte kann jeder verlangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

      ­

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss und verlangen Sie eine Auskunft über einen bestimmten Bodenrichtwert. Geben Sie dabei mindestens an, auf welches Gebiet sich Ihre Anfrage bezieht. Wenn ein spezielles Antragsformular vorhanden ist, verwenden Sie bitte dieses.
    • Die Auskunft kann durch Gewährung der Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten, durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Einzelauskünfte erteilt werden.
    • Teilweise werden die Bodenrichtwerte auch als Datei (zum Beispiel auf CD) oder über das Internet zur Verfügung gestellt.
    • Wenn Sie die Auskunft in schriftlicher Form angefordert haben, wird sie Ihnen zugesandt.

    Hinweis: Ein Anspruch auf eine fernmündliche Auskunftserteilung besteht nicht.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten sowie mündliche Auskunft über den Bodenrichtwert: in der Regel keine
    • schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert: in der Regel kostenpflichtig
    • Soweit die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte als Datei zur Verfügung stellen, ist dies in der Regel kostenpflichtig. Die Informationen über das Internet werden in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt.
    • Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte der entsprechenden kommunalen Satzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en