Vorgesehen zum Löschen - Bodenrichtwertkarte Auszug

    Bodenrichtwerte, Auskunft beantragen

    Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter Grundstücksfläche für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem Grundlage der Verkehrswertermittlung.

    Beschreibung

    Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter Grundstücksfläche für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem Grundlage der Verkehrswertermittlung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gutachterausschuss/Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte (Gutachterausschuss/Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte)

    Adresse

    Lieferanschrift

    PF 100176

    08067 Zwickau

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Weg 1

    08371 Glauchau

    Kontakt

    E-Mail: gaa@landkreis-zwickau.de

    Fax: 0375 4402-25779

    Telefon Festnetz: 0375 4402-25770

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Sachgebiet Liegenschaften (Sachgebiet Liegenschaften)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badergasse 17

    09350 Lichtenstein/Sa.

    Postfachadresse

    Postfach 1131

    Postfach 1131

    09347 Lichtenstein/Sa.

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Eine Auskunft über Bodenrichtwerte kann jeder verlangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss und verlangen Sie eine Auskunft über einen bestimmten Bodenrichtwert. Geben Sie dabei mindestens an, auf welches Gebiet sich Ihre Anfrage bezieht. Wenn ein spezielles Antragsformular vorhanden ist, verwenden Sie bitte dieses.
    • Die Auskunft kann durch Gewährung der Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten, durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Einzelauskünfte erteilt werden.
    • Teilweise werden die Bodenrichtwerte auch als Datei (zum Beispiel auf CD) oder über das Internet zur Verfügung gestellt.
    • Wenn Sie die Auskunft in schriftlicher Form angefordert haben, wird sie Ihnen zugesandt.

    Hinweis: Ein Anspruch auf eine fernmündliche Auskunftserteilung besteht nicht.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten sowie mündliche Auskunft über den Bodenrichtwert: in der Regel keine
    • schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert: in der Regel kostenpflichtig
    • Soweit die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte als Datei zur Verfügung stellen, ist dies in der Regel kostenpflichtig. Die Informationen über das Internet werden in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt.
    • Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte der entsprechenden kommunalen Satzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en