Brütereien Zulassung

    Brüterei-Zulassung beantragen

    Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen. 

    Beschreibung

    Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008

    Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen. 

    Folgende Betriebe müssen registriert werden:

    • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
    • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere
    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Ansprechpartner

    Referat 96: Kontrolldienst Markt, EU-Schulprogramm (Referat 96: Kontrolldienst Markt, EU-Schulprogramm)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pillnitzer Platz 3

    01326 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de

    Telefon Festnetz: +49 351 2612 0

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorhabensbeschreibung
    • Lage- und Grundrisspläne zum Standort
    • Bei Biobetrieben: Nachweis Zulassung nach Öko-Kontroll-VO

    Die zuständige Stelle fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.

    Voraussetzungen

    • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
    • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes schriftlich bei der zuständigen Stelle, das vorgeschriebene Formular beziehen Sie über diese Behörde.

    • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen auf dem Postweg ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und nimmt vor Ort eine Kontrolle vor.
    • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
    Änderungen mitteilen

    Informieren Sie die zuständige Stelle umgehend, wenn sich in ihrem Betrieb Änderungen ergeben. Die Mitteilung kann formlos schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

    Hinweis: Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, wenn dieser den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.

    Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Registrierung: vor Aufnahme der Tätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen

    Kosten

    Verfahrensgebühr: EUR 56,00 bis 167,00 (aufwandsabhängig)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dokumentationspflicht

    Mit der Registrierung als Brütereibetrieb haben Sie Aufzeichnungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 zu führen. Die Angaben erfolgen aufgegliedert nach

    • Art
    • Kategorie (Zucht-, Vermehrungs- oder Gebrauchsküken)
    • Nutzungstyp (Schlacht- oder Legeküken bzw. Zweinutzungsküken)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en