Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen

    Hinweise für Werdau

    Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:

    Beschreibung

    Hinweise für Werdau

    Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:

    • Zugfahrtbaulast: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
    • Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück: Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher die belastete Fläche von Bebauung und eigenen Abstandsflächen freihalten.

    Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten. Diese werden nicht in das Baulastenverzeichnis, sondern in das Grundbuch eingetragen, welches beim Grundbuchamt geführt wird.

    Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 - Stadtentwicklung und Bau (Fachbereich 2 - Stadtentwicklung und Bau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10-18

    08412 Werdau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3761 594204

    E-Mail: fachbereich2@werdau.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werdau

    Erkunden Sie sich bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werdau

    Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

    Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise

    • Grundstückseigentümer
    • Kaufinteressenten

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werdau

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Werdau

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werdau

    Beantragen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde formlos Einsicht in das Baulastenverzeichnis. Zum Teil ist die Antragstellung auch online oder mit elektronisch abrufbaren Formularen möglich.

    Wird Ihnen Einsicht gewährt, können Sie auch Abschriften und Auskünfte anfordern.

    Fristen

    Hinweise für Werdau

    keine

    Kosten

    Hinweise für Werdau

    • Einsicht in das Baulastenverzeichnis (soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird): mindestens EUR 5,00
    • Abschriften und Auskünfte: EUR 18,00 bis 65,00 je Grundstück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werdau

    Der Antrag kann bei der Stadtverwaltung Werdau formlos per E-Mail eingereicht werden. Die verlinkten Formulare sind dafür nicht zwingend zu verwenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en