Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen

    Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:

    Beschreibung

    Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:

    • Zugfahrtbaulast: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
    • Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück: Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher die belastete Fläche von Bebauung und eigenen Abstandsflächen freihalten.

    Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten. Diese werden nicht in das Baulastenverzeichnis, sondern in das Grundbuch eingetragen, welches beim Grundbuchamt geführt wird.

    Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    Erkunden Sie sich bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen.

    Voraussetzungen

    Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

    Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise

    • Grundstückseigentümer
    • Kaufinteressenten

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde formlos Einsicht in das Baulastenverzeichnis. Zum Teil ist die Antragstellung auch online oder mit elektronisch abrufbaren Formularen möglich.

    Wird Ihnen Einsicht gewährt, können Sie auch Abschriften und Auskünfte anfordern.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Einsicht in das Baulastenverzeichnis (soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird): EUR 25,00 je Grundstück
    • Abschriften und Auskünfte: EUR 22,00 bis 70,00 je Grundstück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Örtliche Besonderheiten: keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en