Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen
Beschreibung
Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:
- Zugfahrtbaulast: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück: Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher die belastete Fläche von Bebauung und eigenen Abstandsflächen freihalten.
Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten. Diese werden nicht in das Baulastenverzeichnis, sondern in das Grundbuch eingetragen, welches beim Grundbuchamt geführt wird.
Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.
Online-Dienste
- Altmittweida
- Annaberg-Buchholz
- Augustusburg
- Bad Muskau / Mužakow
- Beiersdorf
- Bernstadt a. d. Eigen
- Bertsdorf-Hörnitz
- Bobritzsch-Hilbersdorf
- Boxberg/O.L. / Hamor
- Brand-Erbisdorf
- Burgstädt
- Chemnitz
- Claußnitz
- Dorfchemnitz
- Dresden
- Dürrhennersdorf
- Ebersbach-Neugersdorf
- Eppendorf
- Erlau
- Flöha
- Frankenberg/Sa.
- Frauenstein
- Freiberg
- Freital
- Gablenz / Jabłońc
- Geringswalde
- Groß Düben / Dźěwin
- Großhartmannsdorf
- Großschirma
- Großschönau
- Großschweidnitz
- Großweitzschen
- Hähnichen
- Hainewalde
- Hainichen
- Halsbrücke
- Hartha
- Hartmannsdorf
- Herrnhut
- Hohendubrau / Wysoka Dubrawa
- Horka
- Jahnatal
- Jonsdorf
- Kodersdorf
- Königsfeld
- Königshain
- Königshain-Wiederau
- Kottmar
- Krauschwitz i.d. O.L. / Krušwica
- Kreba-Neudorf / Chrjebja-Nowa Wjes
- Kriebstein
- Lawalde
- Leipzig
- Leisnig
- Leubsdorf
- Leutersdorf
- Lichtenau
- Lichtenberg/Erzgeb.
- Limbach-Oberfrohna
- Löbau
- Lunzenau
- Markersdorf
- Meißen
- Mittelherwigsdorf
- Mittweida
- Mücka / Mikow
- Mühlau
- Mulda/Sa.
- Neißeaue
- Neuhausen/Erzgeb.
- Neusalza-Spremberg
- Niederfrohna
- Niederwiesa
- Niesky
- Oberschöna
- Oderwitz
- Oederan
- Olbersdorf
- Oppach
- Ostritz
- Oybin
- Penig
- Plauen
- Quitzdorf am See
- Radebeul
- Rechenberg-Bienenmühle
- Reichenbach/O.L.
- Reinsberg
- Rietschen / Rěčicy
- Rochlitz
- Rosenbach
- Rossau
- Roßwein
- Rothenburg/O.L.
- Sayda
- Schleife / Slepo
- Schönau-Berzdorf a. d. Eigen
- Schönbach
- Schöpstal
- Seelitz
- Seifhennersdorf
- Striegistal
- Taura
- Trebendorf / Trjebin
- Vierkirchen
- Waldheim
- Waldhufen
- Wechselburg
- Weißenborn/Erzgeb.
- Weißkeißel / Wuskidź
- Weißwasser/O.L.
- Zettlitz
- Zittau
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Erkunden Sie sich bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen.
Voraussetzungen
Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.
Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise
- Grundstückseigentümer
- Kaufinteressenten
Rechtsgrundlage(n)
- § 83 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Beantragen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde formlos Einsicht in das Baulastenverzeichnis. Zum Teil ist die Antragstellung auch online oder mit elektronisch abrufbaren Formularen möglich.
Wird Ihnen Einsicht gewährt, können Sie auch Abschriften und Auskünfte anfordern.
Fristen
keine
Kosten
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis (soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird): EUR 25,00 je Grundstück
- Abschriften und Auskünfte: EUR 22,00 bis 70,00 je Grundstück
Hinweise (Besonderheiten)
Örtliche Besonderheiten: keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen