• Wolkenstein (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Handelsregister Eintragung Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) anmelden

Mit der Unternehmensform einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) sollen kleinere und mittlere Unternehmungen aus EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, grenzüberschreitende Kooperationen zu betreiben.

Beschreibung

Mit der Unternehmensform einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) sollen kleinere und mittlere Unternehmungen aus EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, grenzüberschreitende Kooperationen zu betreiben.

Zweck einer EWIV

Eine EWIV soll den Zweck haben, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Ihren Sitz muss die EWIV innerhalb der Gemeinschaft haben.

Die Vereinigung hat nicht den Zweck, Gewinn für sich selbst zu erzielen. Dieser muss vielmehr zwischen den Mitgliedern aufgeteilt und besteuert werden. Die Tätigkeit der EWIV muss im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder stehen und darf nur die Hilfstätigkeit hierzu bilden.

Bildung einer EWIV

Eine EWIV kann von Gesellschaften und anderen Einheiten des öffentlichen oder des Privatrechts nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaates gebildet werden.

Sie kann von natürlichen Personen gegründet werden, die eine

  • gewerbliche,
  • kaufmännische,
  • handwerkliche,
  • landwirtschaftliche oder
  • freiberufliche

Tätigkeit in der Gemeinschaft ausüben oder dort andere Dienstleistungen erbringen.

Eine EWIV muss aus mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen, kann aber nicht mehr als 500 Personen beschäftigen.

EWIV-Gründungsvertrag

Der Gründungsvertrag einer EWIV muss den Namen, den Sitz, den Unternehmensgegenstand und gegebenenfalls den Namen, die Nummer und den Ort der Registereintragung eines jeden Mitglieds der Vereinigung sowie die Dauer der Vereinigung, sofern sie nicht unbegrenzt ist, enthalten. Dieser Vertrag muss in das von den einzelnen Mitgliedstaaten dafür vorgesehene Register eingetragen werden. Die Eintragung verleiht der EWIV in der gesamten Gemeinschaft die volle Rechtsfähigkeit.

Hinweis: Bei jeder Gründung oder Auflösung einer EWIV müssen die Einzelheiten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Eintragungsmitteilung.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Ansprechpartner

Amtsgericht Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz)

Adresse

Hausanschrift

Gerichtsstraße 2

09112 Chemnitz

Lieferanschrift

Postfach 524

09005 Chemnitz

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Der Zutritt zum Dienstgebäude ist ab Beginn der ersten Verhandlung bis zum Ende der letzten Verhandlung gewährleistet.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 (0)371 453-0

Fax: +49 (0)371 453-5555

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung
  • Gründungsvertrag
  • Urkunden über die Bestellung der Geschäftsführer

Voraussetzungen

Bildung einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung nach den einschlägigen Vorschriften.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Lehnt das Registergericht die Eintragung des EWIV-Gründungsvertrags in das Handelsregister ab, so kann nach § 382 Absatz 4 Satz 2 FamFG eine Beschwerde gemäß § 58 Absatz 1 FamFG oder gegebenenfalls eine Rechtsbeschwerde nach § 70 Absatz 1 FamFG eingelegt werden.

Verfahrensablauf

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar*.

  • Der Notar berät beim Formulieren des Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt. Das Dokument kann seit dem 01.08.2022 auch mittels Videokommunikation beglaubigt werden.
  • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Änderungen

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über einen Notar.

Fristen

keine

Kosten

  • Gebühren für die notarielle Tätigkeit und die Eintragung ins Handelsregister
  • Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

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Sprache: en